Betreff
Festsetzung von Kostenbeiträgen für Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Aschersleben
Vorlage
VI/0226/15
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz -KiFöG) ist es Aufgabe der Gemeinde die Kostenbeiträge – die zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Salzlandkreis) bedürfen - für alle Kinder die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Aschersleben haben festzusetzen. In diesem Verfahren sind außerdem der Gemeindeelternrat, sowie die Einrichtungsträger anzuhören.

 

Dem Gedanken folgend, dass der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Einrichtungskonzepten auch weiterhin nicht über den Preis geführt wird, gelten die  Kostenbeiträge, für alle Kinder mit gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Aschersleben, unabhängig davon wer Träger der besuchten Einrichtung ist.

 

Letztmalig 2013, mit der Einführung des KiFöG, erfolgte eine Anpassung der Kostenbeiträge im Sinne einer Vereinheitlichung. Dies hatte vereinzelt auch Erhöhungen zur Folge, für die überwiegende Mehrheit der Kinder hatten die seit dem 01. August 2008 feststehenden Kostenbeiträge weiterhin Bestand. Gleichzeitig wurde die bis dahin geltende stundenweise Betreuung im Hort durch eine pauschalierte Regelung ersetzt. Die Neukalkulation der Kostenbeiträge macht sich erforderlich, weil:

a)      sich  die Veränderungen des Mindestpersonalschlüssels bislang noch nicht ausgewirkt haben,

b)     die uneingeschränkte Einführung des Ganztagsanspruchs zu einer Erhöhung der Personalaufwendungen führt und

c)      sich seit dem 01. August 2008 Kostensteigerungen im Personal-  bzw. Sachkostenbereich ergeben haben.

 

Grundlage für die vorgeschlagenen Varianten 2 und 3 ist die Rückkehr zur stundenweisen Staffelung der Betreuungszeiten im Hortbereich. Diese Änderung ist dem in § 3 Abs. 6 KiFöG enthaltenen Recht der Eltern geschuldet, den täglichen Betreuungsbedarf gemäß ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen zu wählen.

 

Die Anlage 2 zu dieser Vorlage enthält die Kalkulation der Kostenbeiträge.

 

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Anlage 1 - Kostenbeitragstabelle Varianten 1 - 3

Kostenkalkulation


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Festsetzung der Kostenbeiträge für Kinder mit gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Aschersleben zum 01. Januar 2016 entsprechend der Variante 2.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Herr Schütze