Betreff
Geschäftsordnung für den Ortschaftsrat Winningen
Vorlage
VI/0219/15
Aktenzeichen
A 0-10/Fu
Art
Beschlussvorlage

Die Geschäftsordnung für den Ortschaftsrat ist an die Regelungen des Kommunal-verfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) vom 17. 06. 2014 anzupassen.

 

In Absprache mit den Ortsbürgermeistern am 15. 01. 2015 ist Grundlage der neuen Geschäftsordnung die am 08. 04. 2015 für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse beschlossene Geschäftsordnung, die am 01. 08. 2015 in Kraft getreten ist. Diese wurde an die Besonderheiten des Ortschaftsrates angepasst.

 

Die neue Geschäftsordnung beachtet die Anforderungen des KVG LSA, führt weitestgehend bewährte Inhalte der bisherigen Geschäftsordnung fort und enthält auch Neuerungen, wie z. B. die getrennte Feststellung der Tagesordnungen für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Teil von Sitzungen. Die Einzelheiten hierzu sind der in der Anlage beigefügten Geschäftsordnung zu entnehmen.

 

Im Ortschaftsrat werden bereits erfolgreich Einwohnerfragestunden durchgeführt. § 84 Abs. 5 KVG LSA sieht vor, dass der Ortschaftsrat formal über die Durchführung von Einwohnerfragestunden zu entscheiden hat. Diese Entscheidung trifft der Ortschaftsrat mit der Beschlussfassung über diese Geschäftsordnung. § 5 Abs. 3 Ziffer 1 Buchstabe f) sieht ausdrücklich eine Einwohnerfragestunde vor. Die Einzelheiten zur Durchführung der Einwohnerfragestunde sind in der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben geregelt.

 

 

Hinweise:

 

Die Geschäftsordnung ist mit der Mehrheit der Mitglieder des Ortschaftrates zu beschließen.

 

 

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ortschaftsrat beschließt die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Ortschaftsrat der Ortschaft Winningen.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

.

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: