Betreff
Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Wipper-Weida"," Selke/Obere Bode"," Westliche Fuhne/Ziethe" und "Untere Bode"
Vorlage
VI/0207/15
Aktenzeichen
42-we
Art
Beschlussvorlage

 

In der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes vom 30.06.2015 wurde auf Folgendes hingewiesen:

 

Das in § 56 Wassergesetz LSA eingeräumte Wahlrecht ist kein gleichrangiges. Nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz sind kommunale Einnahmen vorrangig aus speziellen Entgelten und nachrangig aus Steuermitteln zu decken. Mit § 55 Abs. 3 WG LSA werde ein Vorteil der Grundstückseigentümer erfasst. Deshalb seien die Gemeinden auf der Refinanzierungsebene durch § 99 Abs. 2 Nr. 1 KVG LSA verpflichtet Entgelte zu erheben.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“, „Westliche Fuhne/Ziethe“ und „Untere Bode“ (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS ).

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

.

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: