Geprüft wurde
der Jahresabschluss zum 31.12.2014 von Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze,
Magdeburg. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am
08. Juni 2015 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
Zum
Geschäftsjahr 2014:
Für den Eigenbetrieb
Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben stellt sich der wirtschaftliche
Rahmen besser dar als branchenüblich. Die realistische und bedarfsgerechte
Planung der Kläranlage und anderer Abwasseranlagen hat mit einer
Schmutzwassergebühr von 2,92 EUR pro m³ und einer Niederschlagswassergebühr von
2,36 EUR pro 5m² bebauter oder befestigter Grundstücksfläche, zu vergleichbar
niedrigen Gebührensätzen für die Abwasserentsorgung geführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung des
EBA schließt für das Jahr 2014 mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von
266,5 Tsd. EUR (Vorjahr 703,2 Tsd. EUR) ab. Eine wesentliche Ursache für die
Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist die Zuführung zur Rückstellung für
Kostenüberdeckung in Höhe von 246 Tsd. EUR (im Vorjahr erfolgte eine Auflösung
in Höhe von 272 Tsd. EUR).
Die Umsatzerlöse haben sich aufgrund
gestiegener Abwassermengen um ca. 77 Tsd. EUR erhöht. Die Betriebsaufwendungen
(Material- und Personalaufwand) haben sich gegenüber dem Vorjahr leicht, um ca.
18 Tsd. EUR (0,5%) verringert. Die Abschreibungen blieben mit ca. 1,27 Mio. EUR
nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. (Vj. 1,3 Mio. EUR)
Die Bilanzsumme verringerte sich im
Vergleich zum Vorjahr um 214 Tsd. EUR (0,47 %) und beträgt nunmehr 45,4 Mio.
EUR.
Zu den wesentlichen, 2014 fertig
gestellten Baumaßnahmen, gehörten die Kanalsanierung sowie Neubau des
Mischwasserkanals in den Straßen
„Douglasstraße“ und „Armesündergasse“ sowie „Auf dem Graben“. Außerdem erfolgte
die Verlegung eines Schmutzwasserkanals im Ortsteil Mehringen, „Schackstedter
Straße“ und die Verlegung eines Regenwasserkanals in Wilsleben in der Straße
„Unterdorf“. Alle Baumaßnahmen wurden planmäßig ausgeschrieben und öffentlich
vergeben.
Der Gesamtumfang der Investitionen
betrug im Geschäftsjahr ca. 1,05 Mio. EUR (im Vorjahr 3,3 Mio. EUR).
Das Eigenkapital hat sich in der
Summe um ca. 453 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr erhöht und beträgt nunmehr 27,0
% (Vj. 25,9 %) der Bilanzsumme. Die Höhe wird als angemessen bewertet.
Vom Jahresergebnis 2014 ist
vorgesehen, wie bereits in den vergangenen Jahren auch, einen Betrag in Höhe
von 61.239,36 EUR planmäßig als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt
Aschersleben abzuführen und den per 31.12.2014 verbleibenden Betrag in Höhe von
205.314,58 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Vom Wirtschaftsprüfer wird
eingeschätzt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht,
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und
die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Aus dem Prüfbericht sind keine
Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der
Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.
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Oberbürgermeister
Anlagen: (PDF– Datei im Ratsinformationssystem)
- Bericht
des Wirtschaftsprüfers Georg-Rainer Rätze über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichtes für das
Wirtschaftsjahr 2014 des „Eigenbetriebes Abwasserentsorgung der Stadt
Aschersleben“
- Feststellungsvermerk
des Rechnungsprüfungsamtes
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der
Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird festgestellt.
- Das
Jahresergebnis in Höhe von 266.553,94 EUR wird mit einem Betrag von
61.239,36 EUR an die Stadt Aschersleben abgeführt und mit 205.314,58 EUR
auf neue Rechnung vorgetragen.
- Der
Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
Erträge v
Gewinnanteilen aus verbundenden Unternehmen u Beteiligungen 61.239,36
EUR |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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