Wie für die
Haushaltsjahre 2013 – 2015 bereits praktiziert, soll auch für die Jahre 2016 –
2018 vom Erlass einer Hebesatzung Gebrauch gemacht werden. Rechtlich möglich
und notwendig kann so unabhängig vom Beschluss der Haushaltssatzung die
Gemeinde die Hebesätze für die Realsteuern gemäß § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz
(GrStG) und § 16 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) festsetzen.
Ziel der Verabschiedung
dieser Hebesatzsatzung ist, eine Rechts- und Planungssicherheit für die
Steuerveranlagung zu erreichen.
Die Hebesätze für die
Kernstadt von Aschersleben sind gegenüber den Vorjahren verändert, Anpassungen
in den Haushaltsjahren 2013 bis 2015 an die Kernstadthebesätze erfolgten
insoweit für die Ortschaften, in denen die entsprechenden Regelungen der
Gebietsänderungsverträge ausgelaufen sind.
Abweichende Hebesätze
wird es bis zum Ende des Haushaltsjahres 2018 in Bezug auf die Grundsteuer A
und B in den Ortschaften Westdorf, Groß Schierstedt und Neu Königsaue geben.
In diesem Zusammenhang
wird darauf hingewiesen, dass die Hebesätze der Stadt Aschersleben nach wie vor
über dem Landesdurchschnitt liegen.
Dieser Beträgt gemäß
Mitteilung des Statistischen Landesamtes vom 19. 06. 2015 für Kreisangehörige
Gemeinden bei der
Grundsteuer A 312 v. H.,
Grundsteuer B 374 v. H.,
Gewerbesteuer 346 v. H..
Eine Anhebung der
Hebesätze ist mit der vorliegenden Satzung nicht vorgesehen. Es soll lediglich
die Fortschreibung der bis einschließlich 2015 bereits geltenden Hebesätze
erfolgen.
Insoweit wird damit
auch den Vorgaben des § 16 Abs. 4 GewStG bzw. § 25 Abs. 2 GrStG Rechnung
getragen, wonach die Hebesätze in der jeweiligen Gemeinde nach Auslaufen der
vom Gesetzgeber vorgegebenen möglichen Ausnahmeregelungen einheitlich sein
müssen.
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Oberbürgermeister
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben
über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Jahre 2016 – 2018.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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