Betreff
Spendenaufkommen der Stadt Aschersleben
Vorlage
VI/0169/15
Aktenzeichen
DI/schnw-au
Art
Informationsvorlage

Mit dem Erlass des neuen Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt dürfen die Kommunen gemäß § 99 Abs.6 KVG zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 KVG LSA Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

Das Gesetz entfaltet seit 01. Juli 2014 Rechtskraft.

 

Mit der Rundverfügung 27/14 des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 30. Oktober 2014 werden Hinweise zur Umsetzung dieser Regelung gegeben. Demnach haben die Kommunen ihre Hauptsatzung spätestens bis 31.10.2015 anzupassen und Wertgrenzen zur Entscheidung über die Annahme durch den Hauptverwaltungsbeamten, eventuelle beschließende Ausschüsse sowie der Vertretung festzulegen.

 

Bis zu einer entsprechenden Änderung der Hauptsatzung wird empfohlen, der Vertretung die Zuwendungen zur Kenntnis zu geben. Die Liste der entgegengenommenen Zuwendungen aus dem Zeitraum 01.01.2015 bis 31.03.2015 ist als Anlage beigefügt.

 

Im genannten Zeitraum wurden Geldzuwendungen in Höhe von 23.232,00 Euro sowie Sachzuwendungen im Wert von 0,00 Euro entgegengenommen. Die Zuwendungsgeber sowie die Zuwendungszwecke sind in der Anlage aufgeführt.


Zuständigkeit:   § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA)

                              § 4 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

In den kommenden Stadtratssitzungen wird fortlaufend über das Spendenaufkommen informiert.

 

 

.

_________________

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlage


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: