In Anlehnung an § 1 Abs. 7 BauGB sind die in den Stellungnahmen und in
der Bürgerbeteiligung zur Erhaltungssatzung „Gartenstadt Johannishof“
geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
gerecht abzuwägen.
Dazu prüft die Stadt Aschersleben die abgegebenen Stellungnahmen und
bewertet einzeln die geäußerten Hinweise. Das Prüfergebnis ist im
Satzungsbeschluss zur Erhaltungssatzung zu berücksichtigen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Abwägungsdokumentation zur Erhaltungssatzung
„Gartenstadt Johannishof“ in Aschersleben
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Über die abschließende Abwägung zu
den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im
Aufstellungsverfahren zur Erhaltungssatzung „Gartenstadt Johannishof“ in
Aschersleben.
Die gegebenen Hinweise wurden
gerecht abgewogen und ausreichend berücksichtigt.
Die Anlage ist Bestandteil des
Beschlusses über die abschließende Abwägung.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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