Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben am 15. 03. 2015
Vorlage
VI/0150/15
Art
Beschlussvorlage

Am 15. 03. 2015 wurde in der Stadt Aschersleben die Wahl zum Oberbürgermeister durchgeführt.

 

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Aschersleben hat in seiner Sitzung am 17. 03. 2015 das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben festgestellt und ermittelt, dass der Amtsinhaber Herr Michelmann erneut zum Oberbürgermeister gewählt worden ist.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses erfolgte daraufhin am 19. 03. 2015 in der Mitteldeutschen Zeitung – Ausgabe Aschersleben.

 

Die 14-tägige Einspruchsfrist gemäß § 50 Abs. 2 KWG LSA endete somit am 02. 04. 2015. Innerhalb der Einspruchsfrist wurden keinerlei Einwendungen gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben.

 

Nach § 51 KWG LSA hat der Stadtrat über Wahleinsprüche und die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden.

 

Gemäß §§ 51 Abs. 1 Satz 3, 52 Abs. 1 Ziffer 1 KWG LSA hat der Stadtrat der Stadt Aschersleben somit die im Beschlussvorschlag genannte Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Oberbürgermeister zu treffen.


.

 

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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: