Betreff
Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 "Wohngebiet - Am Walkmühlenbad" in Aschersleben
Vorlage
VI/0142/15
Aktenzeichen
61-28.10/fi
Art
Beschlussvorlage

Das Baugebiet "Am Walkmühlenbad", heutige Bezeichnung "Mühlengrund", wurde durch den Vorhabenträger, die Bau- und Immobiliengesellschaft mbH aus Aschersleben, entwickelt. Am Standort sind die Erschließungsanlagen und 18 Einzel- bzw. Doppelhäuser entstanden.

Auf Grund wirtschaftlicher Gegebenheiten am Immobilienmarkt in Aschersleben ist der Vorhabenträger noch bevor es zum Satzungsbeschluss kam in Insolvenz geraten, und das Bauleitplanverfahren konnte nicht beendet werden.

Das Land Sachsen – Anhalt hat mit Wirkung vom 16.03.2011 ein neues Wassergesetz erlassen. Der Geltungsbereich ist im Osten durch die festgesetzten Überschwemmungsflächen betroffen. Das Bauleitplanverfahren ist daher aus öffentlich-rechtlichen Gründen nicht mehr durchführbar bzw. kann nicht zum Abschluss gebracht werden.

Das Baugebiet ist zu 100 % bebaut und zukünftige Bauanträge können gemäß § 34 BauGB beurteilt und genehmigt werden.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Übersichtsplan


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

Das Bauleitplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Wohngebiet - Am Walkmühlenbad“ in  Aschersleben mit dem Beschluss über die Aufstellung vom 24.11.1999 (Beschluss – Nr. 74/99) in der Fassung des Beschlusses über die Billigung des 2. Entwurfs vom 28.02.2001 (Beschluss – Nr. 336/01) wird aufgehoben.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

5.1.1.10.5431000

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: