Der
neu gewählte Stadtrat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 01.07.2014
beschlossen, für den ab dem 01.07.2014 gewählten Stadtrat der Stadt
Aschersleben und seine Ausschüsse die Geschäftsordnung
für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse vom 16.12.1998 in
der Fassung der 5. Änderung der Geschäftsordnung vom 12.09.2012 als neue
Geschäftsordnung zu übernehmen.
Weiter
wurde in dieser Sitzung beschlossen, die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und
seine Ausschüsse bis zum Ende des Jahres 2014 an die ab dem 01.07.2014
in Kraft getretenen Regelungen des Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) anzupassen und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
In
Umsetzung des Beschlusses fanden insgesamt 4 Beratungen mit den
Fraktionsvorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, dem
Stadtratsvorsitzenden und dem Oberbürgermeister statt. Im Ergebnis dieser
Beratungen wurde einvernehmlich eine neue Geschäftsordnung erarbeitet. Diese
ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 1
beigefügt.
Die
neue Geschäftsordnung beachtet die Anforderungen des KVG LSA, führt
weitestgehend bewährte Inhalte der bisherigen Geschäftsordnung fort und enthält
auch Neuerungen, wie z. B. die getrennte Feststellung der Tagesordnungen für
den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Teil von Sitzungen. Die
Einzelheiten hierzu sind der in der Anlage 1 beigefügten Geschäftsordnung zu
entnehmen.
Das zwischen dem Städte-
und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) und dem Ministerium für Inneres und
Sport abgestimmte Muster einer „Geschäftsordnung für den Gemeinderat und seine
Ausschüsse“ wurde bei der Erstellung der Geschäftsordnung berücksichtigt.
Um
einen Vergleich zu den neuen gesetzlichen Regelungen zu ermöglichen, wurden,
soweit dies möglich war, die jeweiligen Regelungen des KVG LSA in der
Geschäftsordnung kursiv dargestellt.
Hinweise:
Die
Geschäftsordnung ist mit der Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates zu
beschließen.
Der
Beschlussvorlage ist die Lesefassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der
Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse vom 16.12.1998 in der Fassung der 5.
Änderung der Geschäftsordnung vom 12.09.2012 beigefügt (Anlage 2).
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Oberbürgermeister
Anlagen 1 - 2
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung für den
Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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