Betreff
Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse
Vorlage
VI/0123/14
Aktenzeichen
A 0-10/Fu
Art
Beschlussvorlage

Der neu gewählte Stadtrat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 01.07.2014 beschlossen, für den ab dem 01.07.2014 gewählten Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse vom 16.12.1998 in der Fassung der 5. Änderung der Geschäftsordnung vom 12.09.2012 als neue Geschäftsordnung zu übernehmen.

 

Weiter wurde in dieser Sitzung beschlossen, die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse bis zum Ende des Jahres 2014 an die ab dem 01.07.2014 in Kraft getretenen Regelungen des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) anzupassen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

In Umsetzung des Beschlusses fanden insgesamt 4 Beratungen mit den Fraktionsvorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, dem Stadtratsvorsitzenden und dem Oberbürgermeister statt. Im Ergebnis dieser Beratungen wurde einvernehmlich eine neue Geschäftsordnung erarbeitet. Diese ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Die neue Geschäftsordnung beachtet die Anforderungen des KVG LSA, führt weitestgehend bewährte Inhalte der bisherigen Geschäftsordnung fort und enthält auch Neuerungen, wie z. B. die getrennte Feststellung der Tagesordnungen für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Teil von Sitzungen. Die Einzelheiten hierzu sind der in der Anlage 1 beigefügten Geschäftsordnung zu entnehmen.

 

Das zwischen dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) und dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmte Muster einer „Geschäftsordnung für den Gemeinderat und seine Ausschüsse“ wurde bei der Erstellung der Geschäftsordnung berücksichtigt.

 

Um einen Vergleich zu den neuen gesetzlichen Regelungen zu ermöglichen, wurden, soweit dies möglich war, die jeweiligen Regelungen des KVG LSA in der Geschäftsordnung kursiv dargestellt.

 

Hinweise:

 

Die Geschäftsordnung ist mit der Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates zu beschließen.

 

Der Beschlussvorlage ist die Lesefassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse vom 16.12.1998 in der Fassung der 5. Änderung der Geschäftsordnung vom 12.09.2012 beigefügt (Anlage 2).

 

 

 

 

 

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen 1 - 2

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: