Betreff
Wahl des Vertreters des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall
Vorlage
VI/0108/14
Aktenzeichen
0-13.30/Fu
Art
Beschlussvorlage

 

Die Stadt Aschersleben hat keinen Beigeordneten. Deshalb wählt der Stadtrat einen Beschäftigten der Verwaltung der Stadt Aschersleben als Vertreter für den Verhinderungsfall.

 

Bei der allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters handelt es sich um eine Vertretung für den Verhinderungsfall. Ein Verhinderungsfall liegt vor, wenn der Oberbürgermeister tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seiner Amtsgeschäfte gehindert ist.

 

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Aschersleben vom 07.09.1994 wurde Herr Rainer Ripala zum Stellvertreter des Oberbürgermeister für den Verhinderungsfall gewählt. Seit dieser Zeit übt Herr Ripala diese wichtige Funktion aus.

 

Herr Ripala beendet seinen Dienst bei der Stadt Aschersleben zum 31.12.2014. Aus diesem Grund ist die Neuwahl eines Vertreters des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall erforderlich.

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen,

 

Frau Ria Uhlig, Dezernentin des Dezernates „Stadtentwicklung“, ab dem 01.01.2015 als Vertreterin des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall zu wählen.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: