Betreff
Sicherung der Gesamtfinanzierung für die "Denkmalgerechte Sanierung der Steinbogenbrücke in Aschersleben, OT Freckleben" durch eine überplanmäßige Auszahlung
Vorlage
VI/0094/14
Aktenzeichen
42
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben plant die denkmalgerechte Sanierung der Steinbogenbrücke im OT Freckleben. Die Steinbogenbrücke aus Bruchstein wurde um 1700 errichtet  und ist als Denkmal im Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt gelistet. Zusätzliche Bedeutung gewinnt dieses Denkmal, in dem es den einzigen Zugang zu den dahinterliegenden Ackerflächen sowie zum Sportplatz der Ortschaft sichert.

Die letzte Brückenprüfung dokumentierte erhebliche Schäden am Bruchsteinmauerwerk, so dass umgehend eine Beschränkung der Befahrung auf 3t und eine Einengung der Durchgangsbreite durchgesetzt werden musste. Der Zustand des Bauwerkes hat sich seit 2009 wesentlich verschlechtert. Am gesamten Überbau wurde ein erheblicher Bauwerksverfall sichtbar. An allen Bauteilen wurden erweiterte Abwitterungs- bzw. Abnutzungserscheinungen festgestellt. Die Sanierung ist dringend notwendig, um eine Vollsperrung des Bauwerkes abzuwenden.  Die Sanierung muss kurzfristig erfolgen, da bei fortschreitender Verschlechterung der Bausubstanz nur noch ein Ersatzneubau möglich ist.

 

Die Stadt Ascherleben hat auf Grund der Dringlichkeit am 24.02.2014 beim Amt für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung (ALFF) Zuwendungen und gleichzeitig den vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt. Dem Fördermittelantrag lag eine Kostenschätzung des Planungsbüros SFB Planungsgesellschaft mbH aus Magdeburg zu Grunde, welche im Rahmen einer Voruntersuchung erstellt wurde.

Das ALFF hat eine Förderung mit Landesmitteln in Höhe von 127 TEURO in Aussicht gestellt und den vorzeitigen Maßnahmebeginn mit Schreiben vom 09.05.2014 genehmigt. Bis zum Vorliegen des Zuwendungsbescheides wird die Stadt Aschersleben in Vorleistung gehen.

Mit Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns wurde das Büro SFB mit der Erstellung der Ausführungsplanung und des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung der Bauleistung beauftragt. 

 

Das Bauvorhaben wurde öffentlich ausgeschrieben. Der Auftrag wurde an die Fa. Bickhardt Bau AG gem. Vergabebeschluss VI/0020/14 vom 16.07.2014 vergeben. Mit den Arbeiten wurde am 04.08.2014 begonnen.

Am 11.09.2014 wurde durch die Firma Bickhardt Bau eine Baubehinderung angezeigt mit der Begründung, dass die vorgegebene Sanierungsvariante nicht umsetzbar ist.

Eine fachliche Bewertung dieser Behinderungsanzeige durch das Büro erfolgte nicht, so dass die Firma Bickhardt Bau die Arbeiten vor Ort einstellte.

Dies zwang die Stadt, die vorliegende Planung auf Ausführbarkeit hin durch das erfahrene Ingenieurbüro Dr. Löber prüfen zulassen. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass das Sanierungskonzept des Planungsbüros SFB mbH nicht realisierbar ist.

Auf Grund dieser Feststellung wurde dem Büro SFB die Möglichkeit der Nachbesserung der Planung gegeben. Diese Möglichkeit wurde jedoch nicht genutzt. Um weiteren Schaden durch auflaufende Baustillstandskosten von der Stadt Aschersleben abzuwenden, beauftragte die Stadt das Ingenieurbüro Dr. Löber mit der weiteren Betreuung des Vorhabens.

Es wurde ein neues Sanierungskonzept erarbeitet, welches auch den Vorgaben des Denkmalschutzes genügt.

Danach liegen die Gesamtbaukosten für das Vorhaben nach derzeitigen Kenntnisstand bei 505,7 TEURO. 

 

Dem ALFF wurde die besondere Situation angezeigt und die Möglichkeit der Aufstockung der Zuwendung angefragt.

Das ALFF teilte der Stadt am 13.10.2014 mit, dass die Förderung auf insgesamt 223 TEURO erhöht werden kann unter der Bedingung, dass die Stadt die Gesamtfinanzierung für das Bauvorhaben sicherstellen kann.

Am 17.11.2014 erhielt die Stadt Aschersleben eine E-Mail des AlFF mit einer Neuermittlung der beabsichtigen Fördersumme  in Höhe von 253,7 TEUR.

 

Insgesamt stellt sich der Finanzbedarf wie folgt dar:

 

 

Gesamtkosten

neu

genehmigte

HH-Mittel

2013-2014

geplante

HH-Mittel  2015

Differenz zu Gesamtkosten neu

Gesamtausgabe

505.700 EUR

249.200 EUR

175.000 EUR

    81.500 EUR

Einnahme

253.000 EUR

110.000 EUR

113.000 EUR

    30.000 EUR

Eigenanteil Stadt

252.700 EUR

139.200 EUR

  62.000 EUR

   51.500 EUR

 

Um dieses Ziel zu erreichen, muss der erhöhte Finanzmittelbedarf im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe von 81.500,00 € in den Haushalt der Stadt Aschersleben für 2014 eingeordnet werden, zusätzlich zum geplanten Haushaltsansatz 2015.

 

Zur Deckung der Mehrkosten im Haushaltsjahr 2014 wird empfohlen, folgende Mittel als Deckung zu verwenden:

 

HH-Stelle

Bezeichnung

lt. Haushalt

 2014

Begründung zur Deckungsverwendung

5.4.1.10/2012.7852000

Gewerbegebiet Güstener Straße

4. Erweiterung

51.500,00 €

Die Gesamtinvestition wurde durch die  Ausschreibungsergebnisse günstiger als geplant.

5.1.1.10/2730.6881000

Steinbogenbrücke Freckleben, Einzahlungen aus Investitionszu-

wendungen

 

 30.000,00 €

Mehreinnahme Fördermittel entsprechend der Mitteilung des ALFF vom 17.11.14

 

Zum vorliegenden Beschlussvorschlag bestehen die alternativen Möglichkeiten, das Bauwerk zu sichern, um zu einem späteren Zeitpunkt die denkmalgerechte Sanierung abzuschließen.

Die Konsequenz dieser Vorgehensweise ist die Vollsperrung dieser Brücke bis zu diesem Zeitpunkt. Damit wäre der Sportplatz der Ortschaft als auch die Ackerflächen nur noch durch Fußgänger erreichbar.

Zudem hat der Fördermittelgeber erklärt, dass mit einer Änderung des Sanierungsziels keine Förderung erfolgt.


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt:

 

eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 81.500 Euro auf der Buchungsstelle 5.4.1.10/2730.7852000 – Sanierung der Steinbogenbrücke im OT Freckleben, um die Gesamtfinanzierung sicher zu stellen.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

5.4.1.10/2730.7852000

236.000,00 EUR

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

5.4.1.10/2730.6881000

110.000,00 EUR

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

Überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

81.500,00 EUR   5.4.1.10/2730.7852000

 

 

Zur Deckung werden verwendet:                             51.500 EUR und

                                                                                30.000,00 EUR

 

 

 

Buchungsstelle

5.4.1.10/2730.6881000

5.4.1.10/2012.7852000

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

   EUR

  

 

 

erwartete Einnahmen:

  EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Frau Donath