Die Stadt Aschersleben
plant die denkmalgerechte Sanierung der Steinbogenbrücke im OT Freckleben. Die
Steinbogenbrücke aus Bruchstein wurde um 1700 errichtet und ist als Denkmal im Denkmalverzeichnis
Sachsen-Anhalt gelistet. Zusätzliche Bedeutung gewinnt dieses Denkmal, in dem
es den einzigen Zugang zu den dahinterliegenden Ackerflächen sowie zum
Sportplatz der Ortschaft sichert.
Die letzte Brückenprüfung
dokumentierte erhebliche Schäden am Bruchsteinmauerwerk, so dass umgehend eine
Beschränkung der Befahrung auf 3t und eine Einengung der Durchgangsbreite
durchgesetzt werden musste. Der Zustand des Bauwerkes hat sich seit 2009
wesentlich verschlechtert. Am gesamten Überbau wurde ein erheblicher
Bauwerksverfall sichtbar. An allen Bauteilen wurden erweiterte Abwitterungs-
bzw. Abnutzungserscheinungen festgestellt. Die Sanierung ist dringend
notwendig, um eine Vollsperrung des Bauwerkes abzuwenden. Die Sanierung muss kurzfristig erfolgen, da
bei fortschreitender Verschlechterung der Bausubstanz nur noch ein Ersatzneubau
möglich ist.
Die Stadt Ascherleben hat
auf Grund der Dringlichkeit am 24.02.2014 beim Amt für Landwirtschaft, Forsten
und Flurneuordnung (ALFF) Zuwendungen und gleichzeitig den vorzeitigen
Maßnahmebeginn beantragt. Dem Fördermittelantrag lag eine Kostenschätzung des
Planungsbüros SFB Planungsgesellschaft mbH aus Magdeburg zu Grunde, welche im
Rahmen einer Voruntersuchung erstellt wurde.
Das ALFF hat eine
Förderung mit Landesmitteln in Höhe von 127 TEURO in Aussicht gestellt und den
vorzeitigen Maßnahmebeginn mit Schreiben vom 09.05.2014 genehmigt. Bis zum
Vorliegen des Zuwendungsbescheides wird die Stadt Aschersleben in Vorleistung
gehen.
Mit Genehmigung des
vorzeitigen Maßnahmebeginns wurde das Büro SFB mit der Erstellung der Ausführungsplanung
und des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung der Bauleistung
beauftragt.
Das Bauvorhaben wurde
öffentlich ausgeschrieben. Der Auftrag wurde an die Fa. Bickhardt Bau AG gem.
Vergabebeschluss VI/0020/14 vom 16.07.2014 vergeben. Mit den Arbeiten wurde am
04.08.2014 begonnen.
Am 11.09.2014 wurde durch
die Firma Bickhardt Bau eine Baubehinderung angezeigt mit der Begründung, dass
die vorgegebene Sanierungsvariante nicht umsetzbar ist.
Eine fachliche Bewertung
dieser Behinderungsanzeige durch das Büro erfolgte nicht, so dass die Firma
Bickhardt Bau die Arbeiten vor Ort einstellte.
Dies zwang die Stadt, die
vorliegende Planung auf Ausführbarkeit hin durch das erfahrene Ingenieurbüro
Dr. Löber prüfen zulassen. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass das
Sanierungskonzept des Planungsbüros SFB mbH nicht realisierbar ist.
Auf Grund dieser
Feststellung wurde dem Büro SFB die Möglichkeit der Nachbesserung der Planung
gegeben. Diese Möglichkeit wurde jedoch nicht genutzt. Um weiteren Schaden
durch auflaufende Baustillstandskosten von der Stadt Aschersleben abzuwenden,
beauftragte die Stadt das Ingenieurbüro Dr. Löber mit der weiteren Betreuung
des Vorhabens.
Es wurde ein neues
Sanierungskonzept erarbeitet, welches auch den Vorgaben des Denkmalschutzes
genügt.
Danach liegen die Gesamtbaukosten
für das Vorhaben nach derzeitigen Kenntnisstand bei 505,7 TEURO.
Dem ALFF wurde die
besondere Situation angezeigt und die Möglichkeit der Aufstockung der Zuwendung
angefragt.
Das ALFF teilte der Stadt
am 13.10.2014 mit, dass die Förderung auf insgesamt 223 TEURO erhöht werden
kann unter der Bedingung, dass die Stadt die Gesamtfinanzierung für das
Bauvorhaben sicherstellen kann.
Am 17.11.2014 erhielt die
Stadt Aschersleben eine E-Mail des AlFF mit einer Neuermittlung der beabsichtigen
Fördersumme in Höhe von 253,7 TEUR.
Insgesamt stellt sich der
Finanzbedarf wie folgt dar:
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Gesamtkosten neu |
genehmigte HH-Mittel 2013-2014 |
geplante HH-Mittel
2015 |
Differenz zu Gesamtkosten neu |
Gesamtausgabe |
505.700 EUR |
249.200 EUR |
175.000 EUR |
81.500 EUR |
Einnahme |
253.000 EUR |
110.000 EUR |
113.000 EUR |
30.000 EUR |
Eigenanteil Stadt |
252.700 EUR |
139.200
EUR |
62.000
EUR |
51.500
EUR |
Um dieses Ziel zu
erreichen, muss der erhöhte Finanzmittelbedarf im Rahmen einer überplanmäßigen
Ausgabe von 81.500,00 € in den Haushalt der Stadt Aschersleben für 2014
eingeordnet werden, zusätzlich zum
geplanten Haushaltsansatz 2015.
Zur Deckung der Mehrkosten im Haushaltsjahr 2014
wird empfohlen, folgende Mittel als Deckung zu verwenden:
HH-Stelle |
Bezeichnung |
lt. Haushalt 2014 |
Begründung zur Deckungsverwendung |
5.4.1.10/2012.7852000 |
Gewerbegebiet Güstener Straße 4. Erweiterung |
51.500,00 € |
Die Gesamtinvestition wurde durch die Ausschreibungsergebnisse günstiger als
geplant. |
5.1.1.10/2730.6881000 |
Steinbogenbrücke Freckleben,
Einzahlungen aus Investitionszu- wendungen |
30.000,00
€ |
Mehreinnahme Fördermittel entsprechend der
Mitteilung des ALFF vom 17.11.14 |
Zum vorliegenden Beschlussvorschlag bestehen die alternativen
Möglichkeiten, das Bauwerk zu sichern, um zu einem späteren Zeitpunkt die
denkmalgerechte Sanierung abzuschließen.
Die Konsequenz dieser Vorgehensweise ist die
Vollsperrung dieser Brücke bis zu diesem Zeitpunkt. Damit wäre der Sportplatz
der Ortschaft als auch die Ackerflächen nur noch durch Fußgänger erreichbar.
Zudem hat der Fördermittelgeber erklärt, dass mit
einer Änderung des Sanierungsziels keine Förderung erfolgt.
.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss beschließt:
eine überplanmäßige Auszahlung in
Höhe von 81.500 Euro auf der Buchungsstelle 5.4.1.10/2730.7852000 – Sanierung
der Steinbogenbrücke im OT Freckleben, um die Gesamtfinanzierung sicher zu
stellen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle
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5.4.1.10/2730.7852000 236.000,00
EUR |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
5.4.1.10/2730.6881000 110.000,00
EUR |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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Überplanmäßig
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außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
81.500,00
EUR 5.4.1.10/2730.7852000 |
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Zur
Deckung werden verwendet: 51.500 EUR und
30.000,00 EUR
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Buchungsstelle
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5.4.1.10/2730.6881000 5.4.1.10/2012.7852000 |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
EUR |
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erwartete
Einnahmen: |
EUR |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
Frau
Donath |
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