Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen
Vorlage
VI/0093/14
Art
Beschlussvorlage

Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen

 

 

Begründung/Erläuterung:

Mit der Einführung des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen- Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 ist es erforderlich geworden, die Satzung der Stadt Aschersleben über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) entsprechend anzupassen.

 

Die neue Gesetzeslage enthält nunmehr die für die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise maßgeblichen verfassungsrechtlichen Regelungen. Demzufolge ist in der vorgenannten Satzung der Verweis auf die Gemeindeordnung durch das Kommunalverfassungsgesetz zu ersetzen.

 

Nach den neuen Regelungen können Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

 

Aus den oben genannten Gründen sowie den gesetzlichen Bestimmungen wird dem Stadtrat empfohlen, der Satzungsänderung die Zustimmung zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: