Begründung/Erläuterung:
Die
Notwendigkeit zu Erstellung resultiert aus der Vorgabe des § 79 Satz 1 des
Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). Darin wurde festgelegt,
dass alle Gemeinden bzw. die Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung für ihr
gesamtes Gebiet bis zum 01. 04. 2014 schriftlich in getrennten Konzepten
(Schmutz- und Niederschlagswasser) darstellen, wie das im Gebiet anfallende
Abwasser beseitigt wird (Abwasserbeseitigungskonzept). Das
Abwasserbeseitigungskonzept zur Schmutzwasserbeseitigung ist der Wasserbehörde
zur Genehmigung vorzulegen.
Das
Abwasserbeseitigungskonzept zur Schmutzwasserbeseitigung ist erforderlich, um
darzulegen, wie die Gemeinde der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen will,
-
zu zeigen, dass
die vorgegebenen Gewässerschutzziele in angemessener Zeit erreicht werden
(insbesondere geht es dabei um die Anforderungen an die Kanalisation und an
kommunale Einleitungen in ein Gewässer) und
-
zu zeigen, dass
der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Planung und
Durchführung der Bauabschnitte beachtet wird.
Im
Interesse einer vollständigen und vergleichbaren Bearbeitung wurde die
Wasserbehörde des Salzlandkreises in die Erarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
zur Schmutzwasserbeseitigung mit einbezogen. Die Grundlagen zur Überarbeitung
des vorgenannten Konzeptes bildet das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept
des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung, welches von der Unteren Wasserbehörde
des Salzlandkreises am 18. Dezember 2007 genehmigt wurde.
Neben der
Darstellung der vorhandenen und geplanten Anlagen der öffentlichen
Abwasserbeseitigung dient das Abwasserbeseitigungskonzept auch als Grundlage
für die Abgrenzung zwischen der öffentlichen und der privaten bzw. dezentralen
Abwasserbeseitigung. Die in den Tabellen geforderten Planungsangaben wurden nur
soweit eingetragen, wie sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzeptes bekannt
waren bzw. vorgelegen haben.
Das
Gesamtkonzept besteht aus dem Erläuterungsbericht, dem Tabellen- und Planteil.
Die als PDF-Dateien beigefügten Tabellen des Konzeptes beinhalten zum Einen den
Bestand der vorhandenen kommunalen Kläranlage und Kanalisation, zum Anderen die
geplanten abwassertechnischen Herstellungs- und Erneuerungsmaßnahmen im
Entsorgungsgebiet. Der Umfang der Investitionen ist grundsätzlich vom Umfang
der zur Verfügung stehenden Mittel abhängig.
Die Darstellung der vorhandenen und geplanten Entwässerungsleitungen
findet in den Übersichts- und Lageplänen ebenso Berücksichtigung. Auf Grund des
Umfanges und der geforderten Verwendung von Übersichts- und Lageplänen im
Maßstab 1 : 5.000 und 1 : 2.500 ist eine Vervielfältigung für jedes Mitglied
des Stadtrates nicht möglich. Die Mitglieder des Stadtrates und Ortschaftsrates
haben jedoch die Möglichkeit, in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes
(Aschersleben, Magdeburger Straße 24) Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Es wird daher empfohlen, das überarbeitete
Abwasserbeseitigungskonzept zur Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Aschersleben
die Zustimmung zu erteilen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
(PDF-Dateien:
sind im Ratsinformationssystem hinterlegt)
Abwasserbeseitigungskonzept
zur Schmutzwasserbeseitigung für die Stadt Aschersleben
Auf Grund
des Umfanges der Übersichts- und Lageplanunterlagen ist eine Vervielfältigung
für jedes Mitglied des Stadtrates nicht möglich. Die Mitglieder des Stadtrates
und Ortschaftsrates haben deshalb die Möglichkeit, in den Geschäftsräumen des
Eigenbetriebes (Aschersleben, Magdeburger Straße 24) Einsicht in die Unterlagen
zu nehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt die
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zur Schmutzwasserbeseitigung
für die Stadt Aschersleben
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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