Betreff
Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Jahre 2015 - 2023
Vorlage
VI/0064/14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben weist seit dem Jahr 2004 nicht ausgeglichene Haushalte aus.

 

Entgegen der Regelung des § 98 Abs. 3 KVG LSA wird der Haushalt auch im Haushaltsjahr 2015 in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen nicht ausgeglichen sein.

 

Es besteht daher die gesetzliche Verpflichtung nach § 100 Abs. 3 KVG LSA, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen mit dem Ziel, die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Aschersleben zu erreichen.

 

Im beiliegenden Konzept sind die Maßnahmen dargestellt, durch die die in der Vermögensrechnung und im Ergebnisplan ausgewiesenen Fehlbeträge abgebaut, und das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll.

 

Das Konsolidierungskonzept ist gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA spätestens mit der Haushaltssatzung vom Stadtrat zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungs-konzeptes für die Jahre 2015 – 2023.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: