Mit
Spatenstich am 11. Oktober 2013 wurde mit der Umsetzung der Baumaßnahme
Schulsport- und Freianlagen im Bestehornpark begonnen. In den Flächen entstehen
unter anderem ein Basketballfeld, ein Handballfeld sowie eine Laufbahn, eine
Weitsprunggrube und eine Kugelstoßanlage. Eine Teilfläche wurden bereits an die
Christliche Grundschule zur Nutzung übergeben.
Mit
der Fortführung der Maßnahme im Bereich der Innenhoffläche wurden bei
Aushubarbeiten wesentliche Mehrmengen in Form von Fundamentresten, Gründungsbauteilen
sowie Bodenstoffen mit Deklaration Z.1.1 (Einstufung zur
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) gefunden.
Die
im Vorfeld der Ausschreibung durchgeführten Erkundungsschürfe ergaben keine
Rückschlüsse auf die zuvor genannten Bauteile bzw. Bodenveränderungen.
Auch
im Bodenaufbau wurden analog zum abgeschlossenen Bauvorhaben, Neubau
Sporthalle, keine wesentlichen Unterschiede im Schichtaufbau festgestellt.
Bei
den nun durchgeführten Aushubarbeiten
wurden jedoch flächendeckend größere Erdlinsen gefunden.
Diese
sind für den geplanten Aufbau nicht tragfähig und mussten daher in zuvor nicht
bekannten Größenordnungen entsorgt werden.
Bei
der Ausschreibung im August 2013 waren im
Leistungsverzeichnis für die
Entsorgung von Beton- und Fundamentresten 130 t kalkuliert.
Nach
Aushub der zu entsorgenden Mengen ergab die Auswertung der Wiegekarten zum
jetzigen Zeitpunkt eine Massenüberschreitung von 852 t über der ausgeschriebenen
Menge.
Auch
die Entsorgung des Erdaushubes wurde im Leistungsverzeichnis mit nur 1.100 t
kalkuliert.
Hier
ergab ebenso die Auswertung der Wiegekarten, dass mit der Abfuhr des
angefallenen Bodenaushubes derzeit
bereits 2.259 t Mehrmenge angefallen
sind.
Die
Mehrkosten für den bereits abgefahrenen Erdaushub sowie der Betonreste betragen
bereits jetzt 83.850 Euro.
Aufgrund
der noch nicht bearbeiteten Flächen und den vorliegenden Erkenntnissen
werden Mehrkosten für die Entsorgung der
anfallenden Mehrmengen in Höhe von 90.000 Euro anfallen.
Zur
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung sowie der Fertigstellung der Maßnahme
Freianlagen Bestehornpark ist eine
überplanmäßige Ausgabe auf der Buchungsstelle 5.1.1.20/4001.7853000 in Höhe von
90.000 Euro erforderlich.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der
Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe auf der
Buchungsstelle 5.1.1.20/4001.7853000 in Höhe von 90.000 Euro zur Deckung der
Mehrkosten für die Baumaßnahme Freianlagen Bestehornpark.
Zur
Deckung der Mehrkosten werden die Mehreinnahmen der Buchungsstelle
5.4.1.10/2029.6891000 (sonstige Investitionszahlungen „Junkersfeld“) verwendet.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
90.000
EUR |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle
5.4.1.10/2029.6891000 |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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