Betreff
Überplanmäßige Ausgabe für die Herstellung der Freianlagen Bestehornpark
Vorlage
V/0774/14
Art
Beschlussvorlage

Mit Spatenstich am 11. Oktober 2013 wurde mit der Umsetzung der Baumaßnahme Schulsport- und Freianlagen im Bestehornpark begonnen. In den Flächen entstehen unter anderem ein Basketballfeld, ein Handballfeld sowie eine Laufbahn, eine Weitsprunggrube und eine Kugelstoßanlage. Eine Teilfläche wurden bereits an die Christliche Grundschule zur Nutzung übergeben.

Mit der Fortführung der Maßnahme im Bereich der Innenhoffläche wurden bei Aushubarbeiten wesentliche Mehrmengen in Form von Fundamentresten, Gründungsbauteilen sowie Bodenstoffen mit Deklaration Z.1.1 (Einstufung zur Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) gefunden.

Die im Vorfeld der Ausschreibung durchgeführten Erkundungsschürfe ergaben keine Rückschlüsse auf die zuvor genannten Bauteile bzw. Bodenveränderungen.

Auch im Bodenaufbau wurden analog zum abgeschlossenen Bauvorhaben, Neubau Sporthalle, keine wesentlichen Unterschiede im Schichtaufbau festgestellt.

Bei den nun durchgeführten  Aushubarbeiten wurden jedoch flächendeckend größere Erdlinsen gefunden.

Diese sind für den geplanten Aufbau nicht tragfähig und mussten daher in zuvor nicht bekannten Größenordnungen entsorgt werden.

 

Bei der Ausschreibung im August 2013 waren im  Leistungsverzeichnis  für die Entsorgung von Beton- und Fundamentresten 130 t kalkuliert.

 

Nach Aushub der zu entsorgenden Mengen ergab die Auswertung der Wiegekarten zum jetzigen Zeitpunkt eine Massenüberschreitung von 852 t über der ausgeschriebenen Menge.

 

Auch die Entsorgung des Erdaushubes wurde im Leistungsverzeichnis mit nur 1.100 t kalkuliert.

Hier ergab ebenso die Auswertung der Wiegekarten, dass mit der Abfuhr des angefallenen Bodenaushubes  derzeit bereits 2.259 t  Mehrmenge angefallen sind.

 

Die Mehrkosten für den bereits abgefahrenen Erdaushub sowie der Betonreste betragen bereits jetzt  83.850 Euro.

Aufgrund der noch nicht bearbeiteten Flächen und den vorliegenden Erkenntnissen werden  Mehrkosten für die Entsorgung der anfallenden Mehrmengen in Höhe von 90.000 Euro anfallen.

 

Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung sowie der Fertigstellung der Maßnahme Freianlagen Bestehornpark  ist eine überplanmäßige Ausgabe auf der Buchungsstelle 5.1.1.20/4001.7853000 in Höhe von 90.000 Euro erforderlich.


 

 

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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe auf der Buchungsstelle 5.1.1.20/4001.7853000 in Höhe von 90.000 Euro zur Deckung der Mehrkosten für die Baumaßnahme Freianlagen Bestehornpark.

Zur Deckung der Mehrkosten werden die Mehreinnahmen der Buchungsstelle 5.4.1.10/2029.6891000 (sonstige Investitionszahlungen „Junkersfeld“) verwendet.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

90.000 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle 5.4.1.10/2029.6891000

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: