Das Gymnasium Stephaneum wird u. a. von Schülern
aus der Stadt Falkenstein besucht. Zwischen der Stadt Aschersleben und dem Harzkreis
ist nach der Zuordnung der Stadt Falkenstein zum Harzkreis im Zuge der
Kreisgebietsreform eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen worden. Die
Vereinbarung läuft zum 31. Juli 2014 aus und ist im Rahmen der Fortschreibung
der Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 erneut
abzuschließen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Vereinbarung
Beschlussvorschlag:
Zuständigkeit:
§ 44 Abs. 2 GO-LSA, § 66 SchulG
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Oberbürgermeister wird ermächtigt die in
der Anlage beigefügte Vereinbarung mit dem Harzkreis abzuschließen.
- Wesentlicher Vereinbarungsinhalt ist der
Verzicht auf Gastschulbeiträge.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
Herr
Schütze |
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