Mit Beginn des Schuljahres 2010/11 sind im
Salzlandkreis die Einzugsbereiche für Gymnasien freigegeben worden. Da die
Stadt Aschersleben seit 2008 Schulträger des Stephaneums ist, wurde mit dem
Salzlandkreis eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Die Vereinbarung
läuft zum 31. Juli 2014 aus und ist im Rahmen der Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 erneut
abzuschließen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Vereinbarung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt
mit dem Salzlandkreis die als Anlage beigefügte Vereinbarung zur Aufnahme von
Schülern aus dem Zuständigkeitsbereich des jeweils anderen Schulträgers gem. §
66 Schulgesetz abzuschließen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
Herr
Schütze |
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