Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Winningen
Vorlage
V/0736/14
Aktenzeichen
42-ro
Art
Beschlussvorlage

Mit Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Land Sachsen Anhalt vom 21.02.2012 wurde die Tiefenbegrenzungsregelung für Grundstücke, die nicht an eine Straße angrenzen oder nur durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit einer Straße verbunden sind, bezüglich der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich für nichtig erklärt.

Desweiteren wurde mit Schreiben vom 07.03.2013 von der Kommunalaufsicht die Regelung des § 12 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Winningen vom 28.03.2012  beanstandet und eine Anpassung an die derzeitige Rechtslage angeordnet. Diesbezüglich muss die Billigkeitsregelung für die übergroßen Wohngrundstücke in der Satzung angepasst werden.

 

In der Gerichtsverhandlung am 20.06.2013 wurde darauf hingewiesen, dass die Abrechnungseinheit einen funktionalen und räumlichen Zusammenhang aller Verkehrsanlagen darstellen muss. Es muss die Möglichkeit gegeben sein, von einer Verkehrsanlage auf eine andere fahren zu können. Da die Ascherslebener Straße nicht durchgängig befahren werden kann und nur durch die Einbeziehung der Bundesstraße der räumlich und funktionale Zusammenhang gegeben ist, muss diese Straße in das Abrechnungsgebiet mit aufgenommen werden. Diesbezüglich ist die Anlage 1 – Plan der Abrechnungseinheit nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Winningen zu ändern.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Satzung

Plan der Abrechnungseinheit

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Winningen.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Frau Rother