Betreff
Entwicklung der Grundschule Mehringen zur Ganztagsgrundschule ab dem Schuljahr 2027/2028
Vorlage
VIII/0316/26
Aktenzeichen
D I/mi-au
Art
Beschlussvorlage

1. Ausgangslage

Die Grundschule Mehringen beabsichtigt, ab dem Schuljahr 2027/2028 den Status einer Ganztagsgrundschule mit festen Öffnungszeiten zu erlangen.

Hintergrund dieses Vorhabens ist die Einschätzung, dass der Bestand der Grundschule Mehringen langfristig gefährdet ist. Durch die Umwandlung in eine Ganztagsschule soll die Attraktivität des Standortes Mehringen erhöht und damit ein Beitrag zur Stabilisierung der Schülerzahlen geleistet werden.

Die Stadt Aschersleben ist als Schulträger in die Überlegungen einzubeziehen und hat insbesondere die finanziellen, organisatorischen und schulentwicklungsplanerischen Auswirkungen zu berücksichtigen.

2. Bisherige Schritte der Schule

Die Schule arbeitet bereits intensiv an einem Ganztagsschulkonzept. Hierzu haben in der Vergangenheit bereits verschiedene Gespräche und Workshops stattgefunden. Geplant ist, verbindliche Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 14:25 Uhr anzubieten. Dabei ist beabsichtigt, Mitarbeitende des Hortes ab 11:30 Uhr in den Schulbetrieb einzubinden.

Ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes ist eine enge Kooperation mit dem städtischen Hort.

Für die weitere Ausarbeitung des Konzeptes ist vorgesehen, dass die Mitarbeitenden des Hortes künftig deutlich stärker eingebunden werden, um eine pädagogisch und organisatorisch schlüssige Verzahnung von Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten zu erreichen.

3. Geplante weitere Schritte

3.1 Abgleich der Vorstellungen von Schule und Hort

Kurzfristig ist ein Abgleich der Vorstellungen der Schule mit den organisatorischen und personellen Möglichkeiten des Hortes erforderlich.

Ziel ist die Erarbeitung eines schlüssigen, gemeinsam getragenen Ganztagsschulkonzeptes, in dem die Kooperation zwischen Schule und Hort klar beschrieben ist.

Dabei ist insbesondere zu beachten, welche Rolle die Stadt Aschersleben als Schul- und Hortträger einnehmen kann, um unterstützend einzugreifen (z. B. Ressourcen, Organisation, Räumlichkeiten).

3.2 Beschlussfassung in Gremien

Zu Beginn des vierten Quartals ist die Durchführung einer Gesamtkonferenz der Schule vorgesehen, in der entschieden werden soll, ob das Ganztagsschulkonzept zukünftig Anwendung finden soll.

Zuvor ist eine Willensbekundung des Stadtrates erforderlich, ob dieser als Träger der Schule dem Ganztagsschulkonzept grundsätzlich zustimmt.

3.3 Antragstellung beim Landesschulamt

Die Antragsunterlagen für die Einrichtung einer Ganztagsschule sind bis zum 15. Januar 2027 beim Landesschulamt des Landes Sachsen-Anhalt einzureichen.

Das Landesschulamt prüft den Antrag und entscheidet, ob dem Ganztagsschulkonzept zugestimmt werden kann.

Ein entsprechender Bescheid wird im Anschluss vom Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt erlassen.

4. Aussichten und Chancen

Es ist grundsätzlich gut denkbar, dass das Landesschulamt dem vorgelegten Ganztagsschulkonzept seine Zustimmung erteilen wird.

Weiter unsicher ist jedoch, ob hierdurch eine langfristige Bestandssicherung der Grundschule Mehringen erreicht werden kann. Insbesondere dann, wenn das Land Sachsen-Anhalt bei seiner verpflichtenden Schaffung von Schuleinzugsbereichen für Grundschulen ab dem Schuljahr 2029/ 2030 bleibt. Die Grundschule Mehringen kann voraussichtlich keine zusätzlichen Schülerströme über den vorgesehenen Einzugsbereich hinaus generieren

Eine Bestandssicherung ist aus heutiger Sicht nur absehbar, wenn die Bildung von Schuleinzugsbereichen nicht gesetzlich gefordert wird und ab dem Schuljahr 2027/2028 eine höhere prozentuale Inanspruchnahme als im Durchschnitt der vergangenen Jahre der Grundschule Mehringen erfolgt.

Im letzteren Fall kann sich das Landesschulamt vorstellen, einer langfristigen Standort- bzw. Bestandssicherung der Schule Mehringen zuzustimmen.

5. Entscheidungsbedarf des Stadtrates

Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Ausgangslage, der bisherigen und geplanten Schritte sowie der unsicheren Prognose hinsichtlich der langfristigen Bestandssicherung der Grundschule Mehringen ergibt sich für den Stadtrat der Stadt Aschersleben folgender Entscheidungsbedarf:

5.1. Grundsatzentscheidung zum Ganztagsschulkonzept

Der Stadtrat hat zu entscheiden, ob er trotz der unsicheren Bestandsperspektive die Umwandlung der Grundschule Mehringen in eine Ganztagsschule unterstützt.

5.2. Bereitstellung von Personalkapazitäten

Für den Fall der Unterstützung des Ganztagsschulkonzeptes ist zu entscheiden, ob und in welchem Umfang mittelfristig zusätzliche Personalkapazitäten bereitgestellt werden.

Gedacht ist hierbei insbesondere an die Bereitstellung von zwei Hortnerinnen-Stellen, unabhängig von der aktuellen Größe des Hortes.

Hintergrund ist die Einschätzung, dass das Risiko hoch ist, dass Eltern bei Einführung eines Ganztagsschulkonzeptes auf eine klassische Hortbetreuung verzichten, da ihre Kinder den überwiegenden Teil des Tages durch die Schule betreut werden und ein zusätzlicher, kostenpflichtiger Hortplatz somit nicht mehr als notwendig angesehen wird.


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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat der Stadt Aschersleben unterstützt grundsätzlich die Umwandlung der Grundschule               Mehringen in eine Ganztagsgrundschule und bestätigt dies als Schulträger gegenüber der Schule sowie dem Landesschulamt.

2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Erarbeitung des Ganztagsschulkonzeptes durch die Schulleitung und hier insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Hort aktiv zu unterstützen.

3. Der Stadtrat erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, zwei Hortnerinnen-Stellen anteilig für die Umsetzung des Ganztagsschulkonzeptes der Schule bereitzustellen, vorbehaltlich der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

max. ca. 120.000 EUR/ Jahr EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: