Die Grundschule Mehringen beabsichtigt, ab
dem Schuljahr 2027/2028 den Status einer Ganztagsgrundschule mit festen
Öffnungszeiten zu erlangen.
Hintergrund dieses Vorhabens ist die
Einschätzung, dass der Bestand der Grundschule Mehringen langfristig gefährdet
ist. Durch die Umwandlung in eine Ganztagsschule soll die Attraktivität des
Standortes Mehringen erhöht und damit ein Beitrag zur Stabilisierung der
Schülerzahlen geleistet werden.
Die Stadt Aschersleben ist als Schulträger
in die Überlegungen einzubeziehen und hat insbesondere die finanziellen,
organisatorischen und schulentwicklungsplanerischen Auswirkungen zu
berücksichtigen.
2.
Bisherige Schritte der Schule
Die Schule arbeitet bereits intensiv an
einem Ganztagsschulkonzept. Hierzu haben in der Vergangenheit bereits
verschiedene Gespräche und Workshops stattgefunden. Geplant ist, verbindliche
Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 14:25 Uhr anzubieten. Dabei ist beabsichtigt,
Mitarbeitende des Hortes ab 11:30 Uhr in den Schulbetrieb einzubinden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes
ist eine enge Kooperation mit dem städtischen Hort.
Für die weitere Ausarbeitung des Konzeptes
ist vorgesehen, dass die Mitarbeitenden des Hortes künftig deutlich stärker
eingebunden werden, um eine pädagogisch und organisatorisch schlüssige
Verzahnung von Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten zu erreichen.
3.
Geplante weitere Schritte
3.1 Abgleich der Vorstellungen von Schule
und Hort
Kurzfristig ist ein Abgleich der
Vorstellungen der Schule mit den organisatorischen und personellen
Möglichkeiten des Hortes erforderlich.
Ziel ist die Erarbeitung eines schlüssigen,
gemeinsam getragenen Ganztagsschulkonzeptes, in dem die Kooperation zwischen
Schule und Hort klar beschrieben ist.
Dabei ist insbesondere zu beachten, welche
Rolle die Stadt Aschersleben als Schul- und Hortträger einnehmen kann, um
unterstützend einzugreifen (z. B. Ressourcen, Organisation, Räumlichkeiten).
3.2 Beschlussfassung in Gremien
Zu Beginn des vierten Quartals ist die
Durchführung einer Gesamtkonferenz der Schule vorgesehen, in der entschieden
werden soll, ob das Ganztagsschulkonzept zukünftig Anwendung finden soll.
Zuvor ist eine Willensbekundung des
Stadtrates erforderlich, ob dieser als Träger der Schule dem Ganztagsschulkonzept
grundsätzlich zustimmt.
3.3 Antragstellung beim Landesschulamt
Die Antragsunterlagen für die Einrichtung
einer Ganztagsschule sind bis zum 15. Januar 2027 beim Landesschulamt des
Landes Sachsen-Anhalt einzureichen.
Das Landesschulamt prüft den Antrag und
entscheidet, ob dem Ganztagsschulkonzept zugestimmt werden kann.
Ein entsprechender Bescheid wird im
Anschluss vom Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt erlassen.
4.
Aussichten und Chancen
Es ist grundsätzlich gut denkbar, dass das
Landesschulamt dem vorgelegten Ganztagsschulkonzept seine Zustimmung erteilen
wird.
Weiter unsicher ist jedoch, ob hierdurch
eine langfristige Bestandssicherung der Grundschule Mehringen erreicht werden
kann. Insbesondere dann, wenn das Land Sachsen-Anhalt bei seiner
verpflichtenden Schaffung von Schuleinzugsbereichen für Grundschulen ab dem
Schuljahr 2029/ 2030 bleibt. Die Grundschule Mehringen kann voraussichtlich
keine zusätzlichen Schülerströme über den vorgesehenen Einzugsbereich hinaus
generieren
Eine Bestandssicherung ist aus heutiger
Sicht nur absehbar, wenn die Bildung von Schuleinzugsbereichen nicht gesetzlich
gefordert wird und ab dem Schuljahr 2027/2028 eine höhere prozentuale
Inanspruchnahme als im Durchschnitt der vergangenen Jahre der Grundschule
Mehringen erfolgt.
Im letzteren Fall kann sich das
Landesschulamt vorstellen, einer langfristigen Standort- bzw. Bestandssicherung
der Schule Mehringen zuzustimmen.
5.
Entscheidungsbedarf des Stadtrates
Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen
Ausgangslage, der bisherigen und geplanten Schritte sowie der unsicheren Prognose
hinsichtlich der langfristigen Bestandssicherung der Grundschule Mehringen
ergibt sich für den Stadtrat der Stadt Aschersleben folgender
Entscheidungsbedarf:
5.1. Grundsatzentscheidung zum
Ganztagsschulkonzept
Der Stadtrat hat zu entscheiden, ob er
trotz der unsicheren Bestandsperspektive die Umwandlung der Grundschule
Mehringen in eine Ganztagsschule unterstützt.
5.2. Bereitstellung von Personalkapazitäten
Für den Fall der Unterstützung des
Ganztagsschulkonzeptes ist zu entscheiden, ob und in welchem Umfang
mittelfristig zusätzliche Personalkapazitäten bereitgestellt werden.
Gedacht ist hierbei insbesondere an die
Bereitstellung von zwei Hortnerinnen-Stellen, unabhängig von der aktuellen
Größe des Hortes.
Hintergrund ist die Einschätzung, dass das
Risiko hoch ist, dass Eltern bei Einführung eines Ganztagsschulkonzeptes auf
eine klassische Hortbetreuung verzichten, da ihre Kinder den überwiegenden Teil
des Tages durch die Schule betreut werden und ein zusätzlicher,
kostenpflichtiger Hortplatz somit nicht mehr als notwendig angesehen wird.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat der Stadt Aschersleben unterstützt
grundsätzlich die Umwandlung der Grundschule
Mehringen in eine
Ganztagsgrundschule und bestätigt dies als Schulträger gegenüber der Schule
sowie dem Landesschulamt.
2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die
Erarbeitung des Ganztagsschulkonzeptes durch die Schulleitung und hier
insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Hort aktiv zu unterstützen.
3. Der Stadtrat erklärt seine grundsätzliche
Bereitschaft, zwei Hortnerinnen-Stellen anteilig für die Umsetzung des
Ganztagsschulkonzeptes der Schule bereitzustellen, vorbehaltlich der jeweiligen
Haushaltsbeschlüsse.
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FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
max. ca.
120.000 EUR/ Jahr EUR |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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