Betreff
Konzept zum Umgang mit dem Akzeptanzgesetz
Vorlage
VIII/0315/26
Aktenzeichen
D I/mi-au
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat hat auf seiner Sitzung am 26. 11. 2025 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für den Umgang der Stadt Aschersleben mit dem Gesetz zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu erstellen.

Inzwischen wird aber deutlich, dass nennenswerte Erträge in Folge des Gesetzes frühestens 2028 zu erwarten sind. Das Gesetz entfaltet nur für Anlagen der erneuerbaren Energiegewinnung eine Bedeutung, die nach dem 01. 10. 2025 in Betrieb genommen wurden. Die Höhe der pflichtigen Zahlungen steht erst im März des Folgejahres fest, und die Zahlungen werden dann erst fällig. Für das Haushaltsjahr 2027 zeichnet sich noch kein nennenswerter Zahlbetrag ab. In Abhängigkeit von der Umsetzung der bisher bekannten Planungen bei der Erweiterung oder der Neuinstallation von Windenergie- und Photovoltaikanlagen wird der dann aufzuteilende Zahlbetrag stehen. In der Prognose sind die Schwankungen erheblich. Möglich sind Beträge zwischen 200.000 und 2 Mio. Euro jährlich.

Inwiefern die Planungen umgesetzt werden, wird nicht unwesentlich von den gültigen Rahmenbedingungen abhängen. Hierüber gibt es bekanntermaßen z. Z. eine intensive politische Diskussion.

Daher ist mit der Verschiebung der Konzepterstellung die Hoffnung verbunden, bis zur Vorlage des Konzeptes mehr Klarheit über die zu erwartenden Erträge zu haben.


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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt, die Frist zur Erstellung eines Konzeptes durch die Verwaltung zum Umgang mit dem Gesetz zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien von Juni 2026 (gem. Beschlussnr. 176/25) auf Juni 2027 zu verschieben.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: