Der
Stadtrat hat auf seiner Sitzung am 26. 11. 2025 die Verwaltung beauftragt, ein
Konzept für den Umgang der Stadt Aschersleben mit dem Gesetz zur
Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu
erstellen.
Inzwischen
wird aber deutlich, dass nennenswerte Erträge in Folge des Gesetzes frühestens
2028 zu erwarten sind. Das Gesetz entfaltet nur für Anlagen der erneuerbaren
Energiegewinnung eine Bedeutung, die nach dem 01. 10. 2025 in Betrieb genommen
wurden. Die Höhe der pflichtigen Zahlungen steht erst im März des Folgejahres
fest, und die Zahlungen werden dann erst fällig. Für das Haushaltsjahr 2027
zeichnet sich noch kein nennenswerter Zahlbetrag ab. In Abhängigkeit von der
Umsetzung der bisher bekannten Planungen bei der Erweiterung oder der
Neuinstallation von Windenergie- und Photovoltaikanlagen wird der dann
aufzuteilende Zahlbetrag stehen. In der Prognose sind die Schwankungen
erheblich. Möglich sind Beträge zwischen 200.000 und 2 Mio. Euro jährlich.
Inwiefern
die Planungen umgesetzt werden, wird nicht unwesentlich von den gültigen
Rahmenbedingungen abhängen. Hierüber gibt es bekanntermaßen z. Z. eine
intensive politische Diskussion.
Daher
ist mit der Verschiebung der Konzepterstellung die Hoffnung verbunden, bis zur Vorlage
des Konzeptes mehr Klarheit über die zu erwartenden Erträge zu haben.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt, die Frist zur Erstellung eines Konzeptes durch die
Verwaltung zum Umgang mit dem Gesetz zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung
beim Ausbau der erneuerbaren Energien von Juni 2026 (gem. Beschlussnr. 176/25) auf
Juni 2027 zu verschieben.
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FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
. |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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