Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil
von 17,3% Mitgesellschafterin der VWG
Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte i. L.. Die Stadt Seeland ist mit einem
Stammkapitalanteil von 82,7% Hauptgesellschafterin.
Seit dem
01.03.2023 befindet sich die Gesellschaft nach entsprechendem
Gesellschafterbeschluss vom 01.03.2023 in Liquidation. Die entsprechende
Eintragung im Handelsregister erfolgte am 20.03.2023. Zum Liquidator wurde Herr
Reiner Olbrich bestellt.
Durch den
Liquidator, Herrn Reiner Olbrich, wurde zum 31.08.2025 die
Liquidationsschlussbilanz aufgestellt.
Aufgrund des
Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften, obliegt den
Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung von
Aufsichtsrat und Geschäftsführung sowie die Entscheidung über die Verwendung
des Ergebnisses.
Geprüft wurde
die Liquidationsschlussbilanz von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, „DOMUS
Steuerberatungs-AG” Berlin, Niederlassung Hannover. Die
Liquidationsschlussbilanz wurde gemäß § 71 Abs. 1 GmbHG geprüft und die Prüfung
in Übereinstimmung mit § 317 HGB durchgeführt. Dabei wurden insbesondere die
Buchführung und die Liquidationsschlussbilanz auf die Einhaltung der
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Regelungen des
Gesellschaftsvertrages geprüft. Die Liquidation wurde zum 31.08.2025 beendet.
Die Prüfung der
Liquidationsschlussbilanz durch den Wirtschaftsprüfer hat zu keinen
Einwendungen geführt und deshalb konnte am 03.12.2025 der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt werden.
Im Zusammenhang
mit der Liquidationsschlussbilanz sind insbesondere die nachfolgenden
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Gesellschafter der VWG
Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte i. L. von Bedeutung und
Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
In der am 10.12.2024
durchgeführten Gesellschafterversammlung wurde folgender einstimmiger
Beschluss gefasst:
Gesellschafterbeschluss
Nr. 02/2024
1. Der
Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 05.03.2023
mit einer Bilanzsumme von 309.660,64 Euro und einem Jahresfehlbetrag von
7.802,43 Euro wird festgestellt.
2. Der Aufsichtsrat
und der Geschäftsführer werden für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2023 bis
zum 05.03.2023 entlastet.
3. Der Jahresfehlbetrag
in Höhe von 7.802,43 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Sämtliche
Mitglieder des Aufsichtsrates sind mit Wirkung zum 05.03.2023, 24:00 Uhr
abberufen.
5. Die Liquidationseröffnungsbilanz zum
06.03.2023 wird mit einer Bilanzsumme von 309.660,64 Euro festgestellt.
In der am 31.03.2025
durchgeführten Gesellschafterversammlung wurde der nachfolgende,
einstimmige, Beschluss für das Jahr 2022 gefasst:
Gesellschafterbeschluss
Nr. 01/2025
1. Der Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme
von 324.910,24 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 222.048,11 Euro wird
festgestellt.
2. Der Aufsichtsrat
und der Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum
31.12.2022 entlastet.
3. Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 222.048,11 Euro wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
In der Gesellschafterversammlung
vom 10.11.2025 wurde der nachfolgende, einstimmige, Beschluss gefasst:
Gesellschafterbeschluss
vom 10.11.2025
1. Der
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 06. März 2023 bis zum 05. März 2024
mit einer Bilanzsumme von 303.767,04 Euro und einem Jahresfehlbetrag von
9.126,48 Euro wird festgestellt.
2. Der Aufsichtsrat
und der Liquidator werden für das Geschäftsjahr vom 06. März 2023 bis zum 05.
März 024 entlastet.
3. Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 9.126,48 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
In der am 19.01.2026
durchgeführten Gesellschafterversammlung wurden schließlich die
nachfolgenden, einstimmigen, Beschlüsse gefasst:
Gesellschafterbeschluss
Nr. 01/2026
Der vom
Liquidator vorgelegte und von der Domus AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Zweigniederlassung Hannover geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 05.03.2025 mit einer
Bilanzsumme von
Euro 238.499,90
und einem Jahresgewinn in Höhe von
Euro 26.744,76
wird
festgestellt. Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dem
Liquidator und dem Aufsichtsrat (bis zum 10.12.2024) wird gemäß
Gesellschaftervertrag (§ 8, Pkt. 1d) Entlastung erteilt.
Gesellschafterbeschluss
Nr. 02/2026
Der vom
Liquidator vorgelegte und von der Domus AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Zweigniederlassung Hannover geprüfte und mit einem mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk vom 09.12.2025 versehene Jahresabschluss (Liquidationsschlussbilanz) zum
31.08.2025 mit einer
Bilanzsumme von
Euro 216.824,23
und einem
Jahresverlust in Höhe von
Euro 14.552,26
Euro
wird
festgestellt. Dem Liquidator wird gemäß Gesellschaftervertrag (§ 8, Pkt. 1d)
Entlastung erteilt.
Schlussrechnung
zum Bilanzstichtag 31.08.2025
Die
Schlussrechnung zum Bilanzstichtag 31.08.2025 wurde vom Liquidator zusammen mit
der DATA Treuhand OHG Aschersleben aufgestellt. Das verteilungsfähige
Reinvermögen in Höhe von 190.972,76 Euro wird an die Gesellschafter, nach Abzug
einer im Jahr 2021 an die Stadt Seeland erfolgten Ausschüttung, wie folgt
verteilt:
Stadt Seeland: Anteil
82,7% entspricht 157.934,47 Euro
abzüglich Ausschüttung 2021 153.609,47
Euro
Stadt Aschersleben: Anteil
17,3% entspricht 33.038,29 Euro
zuzüglich Ausschüttung 2021 37.363,29
Euro.
Um eine
Liquidationsreserve vorzuhalten werden zunächst 185.000,00 Euro ausgezahlt.
Dieser Auszahlungsbetrag wird wie folgt verteilt:
Stadt Seeland 148.670,00
Euro
Stadt Aschersleben 36.330,00 Euro.
Nach erfolgter
Löschung der Gesellschaft und Begleichung aller Verpflichtungen gegenüber
Dritten, wird das Restguthaben nach der Beteiligungsquote an die Gesellschafter
ausgekehrt.
Zur
Schlussrechnung zum Bilanzstichtag 31.08.2025 wurde am 19.01.2026 der
nachfolgende Gesellschafterbeschluss gefasst:
Beschluss Nr. 03/2026
Die vorgelegte
Schlussrechnung über das am Schlussbilanzstichtag 31.08.2025 bestehende
Vermögen der Gesellschaft wird bestätigt.
Der Auskehrung
des Guthabens, wie in der Schlussrechnung ausgewiesen, wird zugestimmt.
Dem Stadtrat
obliegt es, die Jahresabschlüsse entsprechend zur Kenntnis zu nehmen und die in
den Gesellschafterversammlungen der Gesellschafter der VWG Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte i. L. gefassten Beschlüsse zu bestätigen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Jahresabschluss
für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 05.03.2023
Liquidationseröffnungsbilanz
zum 06.03.2023
Jahresabschluss
2022
Jahresabschluss
vom 06.03.2023 bis zum 05.03.2024
Jahresabschluss
vom 06.03.2024 bis zum 05.03.2025
Liquidationsschlussbilanz
zum 31.08.2025
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DOMUS Steuerberatungs-AG” Berlin, Niederlassung Hannover, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Liquidationsschlussbilanz der VWG Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte i. L. zum 31.08.2025, wird zur Kenntnis genommen.
2. Der in der Gesellschafterversammlung am 10.12.2024 gefasste Beschluss Nr. 02/2024 zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 05.03.2023 sowie die Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers und zur Liquidationseröffnungsbilanz zum 06.03.2023, wird bestätigt.
3.
Der in der Gesellschafterversammlung am
31.03.2025 gefasste Beschluss Nr. 01/2025 zur Feststellung des
Jahresabschlusses 2022 vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie zur Entlastung
des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers wird bestätigt.
4. Der in der Gesellschafterversammlung am 10.11.2025 gefasste Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 06.03.2023 bis zum 05.03.2024, sowie zur Entlastung des Aufsichtsrates und zur Entlastung des Liquidators, wird bestätigt.
5. Die in der Gesellschafterversammlung am 19.01.2026 gefassten Beschlüsse Nr. 01/2026 zur Feststellung des Jahresabschlusses vom 06.03.2024 bis zum 05.03.2025 und Nr. 02/2026 zur Feststellung der Liquidationsschlussbilanz zum 31.08.2025 sowie zur Entlastung des Aufsichtsrates (bis zum 10.12.2024) und zur Entlastung des Liquidators sowie Nr. 03/2026 zur Schlussrechnung zum Schlussbilanzstichtag 31.08.2025 werden bestätigt.
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FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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