Betreff
Liquidationsschlussbilanz zum 31.08.2025 der VWG Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte i. L.
Vorlage
VIII/0313/26
Aktenzeichen
fu-mü
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 17,3% Mitgesellschafterin der VWG Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte i. L.. Die Stadt Seeland ist mit einem Stammkapitalanteil von 82,7% Hauptgesellschafterin.

Seit dem 01.03.2023 befindet sich die Gesellschaft nach entsprechendem Gesellschafterbeschluss vom 01.03.2023 in Liquidation. Die entsprechende Eintragung im Handelsregister erfolgte am 20.03.2023. Zum Liquidator wurde Herr Reiner Olbrich bestellt.

Durch den Liquidator, Herrn Reiner Olbrich, wurde zum 31.08.2025 die Liquidationsschlussbilanz aufgestellt.

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften, obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung sowie die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.

Geprüft wurde die Liquidationsschlussbilanz von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, „DOMUS Steuerberatungs-AG” Berlin, Niederlassung Hannover. Die Liquidationsschlussbilanz wurde gemäß § 71 Abs. 1 GmbHG geprüft und die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB durchgeführt. Dabei wurden insbesondere die Buchführung und die Liquidationsschlussbilanz auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der sie ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages geprüft. Die Liquidation wurde zum 31.08.2025 beendet.

Die Prüfung der Liquidationsschlussbilanz durch den Wirtschaftsprüfer hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 03.12.2025 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

Im Zusammenhang mit der Liquidationsschlussbilanz sind insbesondere die nachfolgenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Gesellschafter der VWG Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte i. L. von Bedeutung und Gegenstand dieser Beschlussvorlage.

In der am 10.12.2024 durchgeführten Gesellschafterversammlung wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

Gesellschafterbeschluss Nr. 02/2024

1.   Der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 05.03.2023 mit einer Bilanzsumme von 309.660,64 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 7.802,43 Euro wird festgestellt.

2.   Der Aufsichtsrat und der Geschäftsführer werden für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 05.03.2023 entlastet.

3.   Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.802,43 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

4.   Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates sind mit Wirkung zum 05.03.2023, 24:00 Uhr abberufen.

5.   Die Liquidationseröffnungsbilanz zum 06.03.2023 wird mit einer Bilanzsumme von 309.660,64 Euro festgestellt.

In der am 31.03.2025 durchgeführten Gesellschafterversammlung wurde der nachfolgende, einstimmige, Beschluss für das Jahr 2022 gefasst:

Gesellschafterbeschluss Nr. 01/2025

1.   Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 324.910,24 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 222.048,11 Euro wird festgestellt.

2.   Der Aufsichtsrat und der Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 entlastet.

3.   Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 222.048,11 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

In der Gesellschafterversammlung vom 10.11.2025 wurde der nachfolgende, einstimmige, Beschluss gefasst:

Gesellschafterbeschluss vom 10.11.2025

1.   Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 06. März 2023 bis zum 05. März 2024 mit einer Bilanzsumme von 303.767,04 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 9.126,48 Euro wird festgestellt.

2.   Der Aufsichtsrat und der Liquidator werden für das Geschäftsjahr vom 06. März 2023 bis zum 05. März 024 entlastet.

3.   Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 9.126,48 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

In der am 19.01.2026 durchgeführten Gesellschafterversammlung wurden schließlich die nachfolgenden, einstimmigen, Beschlüsse gefasst:

Gesellschafterbeschluss Nr. 01/2026

Der vom Liquidator vorgelegte und von der Domus AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Hannover geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 05.03.2025 mit einer

Bilanzsumme von Euro 238.499,90

und einem Jahresgewinn in Höhe von

Euro 26.744,76

wird festgestellt. Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dem Liquidator und dem Aufsichtsrat (bis zum 10.12.2024) wird gemäß Gesellschaftervertrag (§ 8, Pkt. 1d) Entlastung erteilt.

Gesellschafterbeschluss Nr. 02/2026

Der vom Liquidator vorgelegte und von der Domus AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Hannover geprüfte und mit einem mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 09.12.2025 versehene Jahresabschluss (Liquidationsschlussbilanz) zum 31.08.2025 mit einer

Bilanzsumme von Euro 216.824,23

und einem Jahresverlust in Höhe von

Euro 14.552,26 Euro

wird festgestellt. Dem Liquidator wird gemäß Gesellschaftervertrag (§ 8, Pkt. 1d) Entlastung erteilt.

Schlussrechnung zum Bilanzstichtag 31.08.2025

Die Schlussrechnung zum Bilanzstichtag 31.08.2025 wurde vom Liquidator zusammen mit der DATA Treuhand OHG Aschersleben aufgestellt. Das verteilungsfähige Reinvermögen in Höhe von 190.972,76 Euro wird an die Gesellschafter, nach Abzug einer im Jahr 2021 an die Stadt Seeland erfolgten Ausschüttung, wie folgt verteilt:

Stadt Seeland:                      Anteil 82,7%              entspricht         157.934,47 Euro

abzüglich Ausschüttung 2021                                                              153.609,47 Euro

Stadt Aschersleben:             Anteil 17,3%              entspricht           33.038,29 Euro

zuzüglich Ausschüttung 2021                                                                37.363,29 Euro.

Um eine Liquidationsreserve vorzuhalten werden zunächst 185.000,00 Euro ausgezahlt. Dieser Auszahlungsbetrag wird wie folgt verteilt:

Stadt Seeland                            148.670,00 Euro

Stadt Aschersleben                     36.330,00 Euro.

Nach erfolgter Löschung der Gesellschaft und Begleichung aller Verpflichtungen gegenüber Dritten, wird das Restguthaben nach der Beteiligungsquote an die Gesellschafter ausgekehrt.

Zur Schlussrechnung zum Bilanzstichtag 31.08.2025 wurde am 19.01.2026 der nachfolgende Gesellschafterbeschluss gefasst:

Beschluss Nr. 03/2026

Die vorgelegte Schlussrechnung über das am Schlussbilanzstichtag 31.08.2025 bestehende Vermögen der Gesellschaft wird bestätigt.

Der Auskehrung des Guthabens, wie in der Schlussrechnung ausgewiesen, wird zugestimmt.

Dem Stadtrat obliegt es, die Jahresabschlüsse entsprechend zur Kenntnis zu nehmen und die in den Gesellschafterversammlungen der Gesellschafter der VWG Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte i. L. gefassten Beschlüsse zu bestätigen.


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Oberbürgermeister

Anlagen:

Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 05.03.2023

Liquidationseröffnungsbilanz zum 06.03.2023

Jahresabschluss 2022

Jahresabschluss vom 06.03.2023 bis zum 05.03.2024

Jahresabschluss vom 06.03.2024 bis zum 05.03.2025

Liquidationsschlussbilanz zum 31.08.2025



Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.        Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DOMUS Steuerberatungs-AG” Berlin, Niederlassung Hannover, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Liquidationsschlussbilanz der VWG Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte i. L. zum 31.08.2025, wird zur Kenntnis genommen.

2.        Der in der Gesellschafterversammlung am 10.12.2024 gefasste Beschluss Nr. 02/2024 zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 05.03.2023 sowie die Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers und zur Liquidationseröffnungsbilanz zum 06.03.2023, wird bestätigt.

3.        Der in der Gesellschafterversammlung am 31.03.2025 gefasste Beschluss Nr. 01/2025 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie zur Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers wird bestätigt.

4.        Der in der Gesellschafterversammlung am 10.11.2025 gefasste Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 06.03.2023 bis zum 05.03.2024, sowie zur Entlastung des Aufsichtsrates und zur Entlastung des Liquidators, wird bestätigt.

5.        Die in der Gesellschafterversammlung am 19.01.2026 gefassten Beschlüsse Nr. 01/2026 zur Feststellung des Jahresabschlusses vom 06.03.2024 bis zum 05.03.2025 und Nr. 02/2026 zur Feststellung der Liquidationsschlussbilanz zum 31.08.2025 sowie zur Entlastung des Aufsichtsrates (bis zum 10.12.2024) und zur Entlastung des Liquidators sowie Nr. 03/2026 zur Schlussrechnung zum Schlussbilanzstichtag 31.08.2025 werden bestätigt.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

     

     

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