Die derzeit gültige Nutzungs- und Gebührensatzung für die Sportstätten
der Stadt Aschersleben (Sportstättennutzungssatzung) wurde mit Beschluss des
Stadtrates (Nr. 581/24) vom 17.04.2024 beschlossen. Am 11.06.2025 erfolgte
durch Beschluss des Stadtrates (Nr. 121/25) eine 1. Änderung dieser Satzung.
Gemäß § 11 Abs. 3 der Sportstättennutzungssatzung sind die
Betriebskostenbeteiligungen der Nutzer konkret in Euro darzustellen. Dazu wurde
mit Schreiben der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises vom 25.08.2025
hingewiesen.
Des Weiteren erfolgte von Seiten der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises
der Hinweis, das Wort „Erwerb“ durch das Wort „Gewinnerzielungsabsicht“ zu
ersetzen. Damit wäre die sprachliche Gleichsetzung zum § 11 des Gesetzes über die Förderung des Sports im
Land Sachsen-Anhalt (Sportfördergesetz - SportFG) gegeben.
Außerdem ist nach derzeitiger Rechtslage von der Stadt Aschersleben die
Umsatzsteuer ab dem 01.01.2027 zu berücksichtigen.
Aus den
genannten Gründen war die 2. Satzung zur Änderung der Nutzungs- und
Gebührensatzung für die Sportstätten der Stadt Aschersleben
(Sportstättennutzungssatzung) notwendig.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
- Satzung zur 2. Änderung der
Nutzungs- und Gebührensatzung für die Sportstätten der Stadt Aschersleben
(Sportstättennutzungssatzunng)
- Kalkulation Nutzungsgebühren
- Kalkulation Betriebskostenanteile
- Vergleichsübersicht (bis 07/26
und ab 08/26)
- Berechnung der Nutzungsstunden
- Orientierungswerte für
Instandsetzungen von Gebäude
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die beigefügte
Satzung zur 2. Änderung der Nutzungs- und Gebührensatzung für die Sportstätten
der Stadt Aschersleben (Sportstättennutzungssatzung).
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FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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