Die derzeit gültige Nutzungs- und Gebührensatzung für die Sportstätten der Stadt Aschersleben (Sportstättennutzungssatzung) wurde mit Beschluss des Stadtrates (Nr. 581/24) vom 17.04.2024 beschlossen. Am 11.06.2025 erfolgte durch Beschluss des Stadtrates (Nr. 121/25) eine 1. Änderung dieser Satzung.

Gemäß § 11 Abs. 3 der Sportstättennutzungssatzung sind die Betriebskostenbeteiligungen der Nutzer konkret in Euro darzustellen. Dazu wurde mit Schreiben der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises vom 25.08.2025 hingewiesen.

Des Weiteren erfolgte von Seiten der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises der Hinweis, das Wort „Erwerb“ durch das Wort „Gewinnerzielungsabsicht“ zu ersetzen. Damit wäre die sprachliche Gleichsetzung zum § 11 des Gesetzes über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt (Sportfördergesetz - SportFG) gegeben.

Außerdem ist nach derzeitiger Rechtslage von der Stadt Aschersleben die Umsatzsteuer ab dem 01.01.2027 zu berücksichtigen.

Aus den genannten Gründen war die 2. Satzung zur Änderung der Nutzungs- und Gebührensatzung für die Sportstätten der Stadt Aschersleben (Sportstättennutzungssatzung) notwendig.


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Oberbürgermeister

Anlagen:

  1. Satzung zur 2. Änderung der Nutzungs- und Gebührensatzung für die Sportstätten der Stadt Aschersleben (Sportstättennutzungssatzunng)
  2. Kalkulation Nutzungsgebühren
  3. Kalkulation Betriebskostenanteile
  4. Vergleichsübersicht (bis 07/26 und ab 08/26)
  5. Berechnung der Nutzungsstunden
  6. Orientierungswerte für Instandsetzungen von Gebäude


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Nutzungs- und Gebührensatzung für die Sportstätten der Stadt Aschersleben (Sportstättennutzungssatzung).


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle   

      

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: