Betreff
Jahresabschluss 2019 der Stadt Aschersleben
Vorlage
VIII/0306/26
Aktenzeichen
D I/mi-au
Art
Beschlussvorlage

Der Jahresabschluss für das Jahr 2019 der Stadt Aschersleben wurde gemäß den gesetzlichen Vorschriften durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung erfolgte auf Grundlage des                  § 140 Abs. 1 Nr. 2 KVG LSA.

Im Ergebnis der Prüfung wird festgestellt, dass die Haushaltswirtschaft im Jahr 2019 entsprechend der beschlossenen und rechtswirksamen Haushaltssatzung geführt wurde. Es ergaben sich keine wesentlichen Beanstandungen, die einer Beschlussfassung entgegenstehen.

Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zu den im Prüfbericht enthaltenen Hinweisen und Feststellungen ist als Bestandteil der Vorlage beigefügt.

Gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA entscheidet der Stadtrat mit der Feststellung des Jahresabschlusses zugleich über die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019. Sofern diese nicht oder nur eingeschränkt erteilt wird, sind die Gründe hierfür ausdrücklich zu benennen.

Nach der Beschlussfassung ist der Jahresabschluss der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen sowie ortsüblich bekannt zu machen. Im Anschluss erfolgt eine öffentliche Auslegung für die Dauer von 7 Tagen.


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Oberbürgermeister

Anlagen


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Der Jahresabschluss der Stadt Aschersleben für das Haushaltsjahr 2019 wird festgestellt.

2.      Dem Oberbürgermeister wird für die Haushaltsführung des Jahres 2019 die Entlastung erteilt.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: