Betreff
Beteiligung der Stadt Aschersleben am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" - Projektaufruf 2026 - Schwimmbäder
Vorlage
VIII/0304/26
Aktenzeichen
D I/mi-au
Art
Beschlussvorlage

Mit dem Hallenbad im Ballhaus existiert in der Stadt Aschersleben eine Schwimmsportanlage, die funktional und energetisch nicht mehr dem heutigen Standard entspricht. Umfangreich baulicher Instandhaltungsbedarf und energetische Defizite machen die geplanten Investitionen (siehe Anlage) zwingend erforderlich.

Das Hallenbad wird regelmäßig von 35 Bildungseinrichtungen genutzt, um elementare Schwimmtechniken zu vermitteln oder diese zu verfestigen. Des Weiteren haben hier Vereine wie die DLRG oder der ASB hier eine Trainingsstätte, in der unter anderem Rettungsschwimmer ausgebildet werden oder Schwimmkurse angeboten werden. Weiterhin sind die trainieren verschiedene Vereine den sportlichen Schwimmnachwuchs, bieten sportliche Aktivitäten im Wasser an oder halten regelmäßig Angebote des Rehasports vor.

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – hier Schwimmbäder“ sieht eine Förderung von investiven Maßnahmen zur Erneuerung, Modernisierung oder zum Ersatzneubau kommunaler Sportinfrastruktur, in diesem Aufruf ausschließlich Sportbäder, vor. Es ist eine Förderquote in Abhängigkeit vom Antragsteller von 45 oder 75 Prozent festgeschrieben. Die Verwaltung geht von einer Förderquote von 75 Prozent aus, da die Haushaltssituation der Stadt Aschersleben laut Kommunalaufsicht die Einordnung als Haushaltsnotlage rechtfertigt.  Bei einer Förderzusage können die 25 Prozent Eigenmittel ggf. durch Mittel des Sondervermögens haushaltsrechtlich abgebildet werden. Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren stellt die Voraussetzung für eine mögliche spätere Förderzusage dar.

Mit den geplanten Investitionen im Hallenbad sollen mehrere Ziele gleichzeitig erreicht werden:

1.    Sicherung des kommunalen Sportangebotes und hier insbesondere langfristige Sicherstellung der Schwimmausbildung;

2.    Sicherung Schwimmunterrichts für die Schulen in der Stadt und benachbarter Kommunen;

3.    Energetische Verbesserung der Anlage zur Eindämmung zukünftiger Betriebskosten und Verringerung klimaschädlicher Energiebilanzen.

Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist daher ein wichtiger Schritt, um die Finanzierung des Projektes zu sichern und die Sportinfrastruktur der Stadt zukunftsorientiert weiter zu entwickeln. Mit der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren entstehen der Stadt zunächst keine finanziellen Verpflichtungen. Etwaige Eigenanteile oder Folgekosten werden dem Stadtrat in einem gesonderten Beschluss zur Projektumsetzung vorgelegt, sofern die Auswahl des Projektes im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens erfolgt.


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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des Projektaufrufes 2026 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – hier Schwimmbäder“ mit dem Ziel, Fördermittel für die Sanierung und energetische Ertüchtigung des Hallenbades im Ballhaus zu erhalten.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: