Mit
dem Hallenbad im Ballhaus existiert in der Stadt Aschersleben eine
Schwimmsportanlage, die funktional und energetisch nicht mehr dem heutigen
Standard entspricht. Umfangreich baulicher Instandhaltungsbedarf und
energetische Defizite machen die geplanten Investitionen (siehe Anlage)
zwingend erforderlich.
Das
Hallenbad wird regelmäßig von 35 Bildungseinrichtungen genutzt, um elementare
Schwimmtechniken zu vermitteln oder diese zu verfestigen. Des Weiteren haben
hier Vereine wie die DLRG oder der ASB hier eine Trainingsstätte, in der unter
anderem Rettungsschwimmer ausgebildet werden oder Schwimmkurse angeboten
werden. Weiterhin sind die trainieren verschiedene Vereine den sportlichen
Schwimmnachwuchs, bieten sportliche Aktivitäten im Wasser an oder halten
regelmäßig Angebote des Rehasports vor.
Das
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – hier Schwimmbäder“ sieht
eine Förderung von investiven Maßnahmen zur Erneuerung, Modernisierung oder zum
Ersatzneubau kommunaler Sportinfrastruktur, in diesem Aufruf ausschließlich
Sportbäder, vor. Es ist eine Förderquote in Abhängigkeit vom Antragsteller von
45 oder 75 Prozent festgeschrieben. Die Verwaltung geht von einer Förderquote
von 75 Prozent aus, da die Haushaltssituation der Stadt Aschersleben laut Kommunalaufsicht
die Einordnung als Haushaltsnotlage rechtfertigt. Bei einer Förderzusage können die 25 Prozent
Eigenmittel ggf. durch Mittel des Sondervermögens haushaltsrechtlich abgebildet
werden. Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren stellt die Voraussetzung
für eine mögliche spätere Förderzusage dar.
Mit
den geplanten Investitionen im Hallenbad sollen mehrere Ziele gleichzeitig
erreicht werden:
1. Sicherung des kommunalen Sportangebotes und
hier insbesondere langfristige Sicherstellung der Schwimmausbildung;
2. Sicherung Schwimmunterrichts für die Schulen
in der Stadt und benachbarter Kommunen;
3. Energetische Verbesserung der Anlage zur
Eindämmung zukünftiger Betriebskosten und Verringerung klimaschädlicher
Energiebilanzen.
Die
Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist daher ein wichtiger Schritt, um
die Finanzierung des Projektes zu sichern und die Sportinfrastruktur der Stadt
zukunftsorientiert weiter zu entwickeln. Mit der Teilnahme am
Interessenbekundungsverfahren entstehen der Stadt zunächst keine finanziellen
Verpflichtungen. Etwaige Eigenanteile oder Folgekosten werden dem Stadtrat in
einem gesonderten Beschluss zur Projektumsetzung vorgelegt, sofern die Auswahl
des Projektes im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens erfolgt.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt die Teilnahme am
Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des Projektaufrufes 2026 des
Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – hier Schwimmbäder“ mit dem
Ziel, Fördermittel für die Sanierung und energetische Ertüchtigung des
Hallenbades im Ballhaus zu erhalten.
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FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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