Basierend auf den Ergebnissen dieser Studie und den
Empfehlungen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt (MID) haben die
vorgesehenen Flächen für das interkommunale Gewerbe- und Industriegebiet in den
zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans des Landes Sachsen-Anhalt Eingang
gefunden und werden somit Bestandteil des Vorrangstandortes Aschersleben für
landesbedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen mit herausgehobener Bedeutung.
Ein Auszug (Seite 3 - 5) aus der Stellungnahme der
Stadt Aschersleben zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes liegt als Anlage
2 bei.
Der Beschlussauzug aus der Sitzung des Stadtrates vom
25.02.2026 (Beschluss-Nr.: 197/26) liegt als Anlage 1 bei.
Am 30.04.2026 fand hierzu ein weiterer Termin beim
Staatssekretär, Herrn Haller, im MID in Magdeburg statt. Die Vertreter der
Reginalen Planungsgemeinschaft Magdeburg waren ebenfalls zugegen.
In Folge dessen ist es notwendig, weitere
Abstimmungen mit der Regionalen Planungs-gemeinschaft Magdeburg bezüglich einer
Planänderung oder eines Zielabweichungsverfahrens zu führen.
Daraus folgend ist eine Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Aschersleben erforderlich.
Kernziel der Änderung
ist die räumliche Konkretisierung der landesplanerischen Vorgaben aus dem 2. Entwurf des Landesentwicklungsplans
Sachsen-Anhalt (LEP LSA). Hiernach wird Aschersleben als einer von zehn
Vorrangstandorten für landesbedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen mit
herausgehobener Bedeutung ausgewiesen.
_________________
Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 Beschlussauszug der Sitzung des Stadtrates vom 25.02.2026
Beschluss-Nr.:
197/26
Anlage 2 Auszug (S. 3-5) aus der Stellungnahme
der Stadt Aschersleben zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung der notwendigen Änderungen des
Flächennutzungsplanes der Stadt Aschersleben hinsichtlich gewerblicher
Bauflächen, hier nur das Stadtgebiet betreffend. Dies schließt erforderliche
Abstimmungen mit übergeordneten Behörden und die entsprechenden Beauftragungen
der Fachplanungen mit ein. Im Ergebnis ist das förmliche Verfahren zur Änderung
des Flächennutzungsplanes einzuleiten.
|
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
|
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||
|
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||
|
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
||||||||||||||||||
|
|
Bekanntmachung
|
Änderung im
Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||
|
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
|
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
|
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
|
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
|
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
|
|||||||||||||||||||||
|
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
|
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|||||||||||||||||||
