Betreff
Grundsatzbeschluss über die erforderliche Anpassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aschersleben im Hinblick auf die geplante Entwicklung gewerblicher Bauflächen
Vorlage
VIII/0300/26
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat hat am 25.02.2026 mit den Beschlussvorlagen VIII/0256/25 und VIII/0257/25 die Ergebnisse der „Machbarkeitsstudie für die Errichtung eines Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes im Kooperationsgebiet der Städte Aschersleben, Arnstein, Falkenstein/Harz und Seeland“ bestätigt und den Oberbürgermeister zum Aufbau einer Organisationsstruktur für die Errichtung eines Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes ermächtigt.

Basierend auf den Ergebnissen dieser Studie und den Empfehlungen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt (MID) haben die vorgesehenen Flächen für das interkommunale Gewerbe- und Industriegebiet in den zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans des Landes Sachsen-Anhalt Eingang gefunden und werden somit Bestandteil des Vorrangstandortes Aschersleben für landesbedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen mit herausgehobener Bedeutung.

Ein Auszug (Seite 3 - 5) aus der Stellungnahme der Stadt Aschersleben zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes liegt als Anlage 2 bei.

Der Beschlussauzug aus der Sitzung des Stadtrates vom 25.02.2026 (Beschluss-Nr.: 197/26) liegt als Anlage 1 bei.

Am 30.04.2026 fand hierzu ein weiterer Termin beim Staatssekretär, Herrn Haller, im MID in Magdeburg statt. Die Vertreter der Reginalen Planungsgemeinschaft Magdeburg waren ebenfalls zugegen.

In Folge dessen ist es notwendig, weitere Abstimmungen mit der Regionalen Planungs-gemeinschaft Magdeburg bezüglich einer Planänderung oder eines Zielabweichungsverfahrens zu führen.

Daraus folgend ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aschersleben erforderlich.

Kernziel der Änderung ist die räumliche Konkretisierung der landesplanerischen Vorgaben aus dem 2. Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt (LEP LSA). Hiernach wird Aschersleben als einer von zehn Vorrangstandorten für landesbedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen mit herausgehobener Bedeutung ausgewiesen.


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Oberbürgermeister

Anlagen:

Anlage 1          Beschlussauszug der Sitzung des Stadtrates vom 25.02.2026

Beschluss-Nr.: 197/26

Anlage 2          Auszug (S. 3-5) aus der Stellungnahme der Stadt Aschersleben zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung der notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Aschersleben hinsichtlich gewerblicher Bauflächen, hier nur das Stadtgebiet betreffend. Dies schließt erforderliche Abstimmungen mit übergeordneten Behörden und die entsprechenden Beauftragungen der Fachplanungen mit ein. Im Ergebnis ist das förmliche Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: