Die Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Aschersleben wurde gemäß den
geltenden gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes sowie unter
Berücksichtigung der Anforderungen und Fristen des Fördermittelgebers ZUG
(Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH) erarbeitet. Damit wurden auch die
Anforderungen des Grundsatzbeschlusses VII/0610/23 zur Durchführung der
kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Aschersleben erfüllt.
Die Wärmeplanung stellt ein strategisches Instrument dar, das die
langfristige Entwicklung einer klimaneutralen, sicheren und wirtschaftlichen
Wärmeversorgung im Stadtgebiet aufzeigt. Sie analysiert den aktuellen Stand der
Wärmeversorgung, identifiziert Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien
sowie zur Steigerung der Energieeffizienz und entwickelt darauf aufbauend
Zielszenarien und Maßnahmenvorschläge.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus der Kommunalen
Wärmeplanung keine unmittelbaren rechtlichen Verpflichtungen für Bürgerinnen
und Bürger, Unternehmen oder sonstige Akteure entstehen. Vielmehr dient sie als
Orientierungs- und Entscheidungsgrundlage für zukünftige Planungen,
Investitionen und politische Entscheidungen im Bereich der Wärme- und
Energieversorgung.
Aufgrund ihrer erheblichen politischen, finanziellen und planerischen
Tragweite ist die Kommunale Wärmeplanung durch den Stadtrat zu beschließen. Der
Beschluss schafft die notwendige Legitimation für die weitere Umsetzung und
Fortschreibung der darin enthaltenen strategischen Ansätze.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Wärmeplanung selbst ist durch Fördermittel unterstützt worden.
Konkrete finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst aus zukünftigen
Einzelmaßnahmen, die jeweils gesondert zu beschließen sind.
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Oberbürgermeister
Anlage:
Abschlussbericht Kommunale Wärmeplanung Aschersleben
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt
Aschersleben beschließt den in der Anlage beigefügten Abschlussbericht zur
kommunalen Wärmeplanung der Stadt Aschersleben.
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FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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