Betreff
Beschluss zur kommunalen Wärmeplanung
Vorlage
VIII/0299/26
Art
Beschlussvorlage

Die Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Aschersleben wurde gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen und Fristen des Fördermittelgebers ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH) erarbeitet. Damit wurden auch die Anforderungen des Grundsatzbeschlusses VII/0610/23 zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Aschersleben erfüllt.

Die Wärmeplanung stellt ein strategisches Instrument dar, das die langfristige Entwicklung einer klimaneutralen, sicheren und wirtschaftlichen Wärmeversorgung im Stadtgebiet aufzeigt. Sie analysiert den aktuellen Stand der Wärmeversorgung, identifiziert Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zur Steigerung der Energieeffizienz und entwickelt darauf aufbauend Zielszenarien und Maßnahmenvorschläge.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus der Kommunalen Wärmeplanung keine unmittelbaren rechtlichen Verpflichtungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder sonstige Akteure entstehen. Vielmehr dient sie als Orientierungs- und Entscheidungsgrundlage für zukünftige Planungen, Investitionen und politische Entscheidungen im Bereich der Wärme- und Energieversorgung.

Aufgrund ihrer erheblichen politischen, finanziellen und planerischen Tragweite ist die Kommunale Wärmeplanung durch den Stadtrat zu beschließen. Der Beschluss schafft die notwendige Legitimation für die weitere Umsetzung und Fortschreibung der darin enthaltenen strategischen Ansätze.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Wärmeplanung selbst ist durch Fördermittel unterstützt worden. Konkrete finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst aus zukünftigen Einzelmaßnahmen, die jeweils gesondert zu beschließen sind.


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Oberbürgermeister

Anlage:

Abschlussbericht Kommunale Wärmeplanung Aschersleben


Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt den in der Anlage beigefügten Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Aschersleben.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

     

     

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