Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr.31 „SDW Bildungszentrum Seeland“ in der Gemarkung
Aschersleben
Der Vorhabenträger, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) LV
Sachsen-Anhalt e.V. mit Sitz in Magdeburg, hat am 10.04.2026 einen Antrag auf
Einleitung eines B-Planverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 31 „SDW
Bildungszentrum Seeland“
gestellt (siehe Anlage 2).
Der Vorhabenträger möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Errichtung eines Bildungszentrums schaffen, mit dem Ziel, allen Altersgruppen
Naturerfahrungen zu ermöglichen, über historische und zukünftige
Waldbewirtschaftung und Entwicklung zu informieren und sie mit Bildung für
Nachhaltige Entwicklung (BNE) zu stärken. Ziel der verbindlichen Bauleitplanung
ist demnach die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der
Zweckbestimmung „SDW Bildungszentrum
Seeland“ gemäß § 11 Abs. 2 der
Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Neu Königsaue und liegt
gemäß dem genehmigten Flächennutzungsplan für den Ortsteil Neu Königsaue
innerhalb des Sondergebietes mit der Zweckbindung „Tourismus“ gemäß § 10
BauNVO. Der geplante Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist
in beigefügtem Kartenausschnitt dargestellt (siehe Anlage 1). Das Plangebiet
hat eine Größe von ca. 0,88 ha.
Der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich mit dem Hinweis bekannt zu machen, dass die
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchgeführt wird. Des Weiteren werden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen
der Planung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Die Kosten der Bauleitplanung werden mittels eines städtebaulichen
Vertrags nach § 11 Abs.1 BauGB durch den Vorhabenträger,
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) LV Sachsen-Anhalt e.V., übernommen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
- Darstellung des räumlichen
Geltungsbereiches
- Antrag auf Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
- Auszug aus dem
Flächennutzungsplan
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:
1.
Dem Antrag des
Vorhabenträgers, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) LV Sachsen-Anhalt
e.V., auf Einleitung eines B-Planverfahrens gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(siehe Anlage 2) wird zugestimmt.
2.
Für das Gebiet der
Gemarkung Neu Königsaue, Flurstücke 2, 7 und 105 der Flur 10, soll der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 31 „SDW Bildungszentrum Seeland“
aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst ca.
0,88 ha und wird im Norden durch den Erschließungsweg (Flur 9, Flurstück
1), im Osten durch landwirtschaftlich genutztes Grünland und Baumbestand, im
Süden durch einen Wirtschaftsweg (Flur 10, Flurstück 12) und im Westen durch
die Kreisstraße K 1370 begrenzt (siehe Anlage 1).
3.
Ziel der Planung
ist es, durch die Erstellung einer verbindlichen Bauleitplanung mit der
Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „SDW
Bildungszentrum Seeland“ gem. § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines SDW
Bildungszentrums zu schaffen.
4.
Der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.
5.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
6.
Zur Übernahme der
Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt soll ein
städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.
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FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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