Betreff
Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 "SDW Bildungszentrum Seeland" in der Gemarkung Aschersleben
Vorlage
VIII/0298/26
Art
Beschlussvorlage

Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.31 „SDW Bildungszentrum Seeland“ in der Gemarkung Aschersleben

Der Vorhabenträger, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) LV Sachsen-Anhalt e.V. mit Sitz in Magdeburg, hat am 10.04.2026 einen Antrag auf Einleitung eines B-Planverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 „SDW Bildungszentrum Seeland“ gestellt (siehe Anlage 2).

Der Vorhabenträger möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Bildungszentrums schaffen, mit dem Ziel, allen Altersgruppen Naturerfahrungen zu ermöglichen, über historische und zukünftige Waldbewirtschaftung und Entwicklung zu informieren und sie mit Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) zu stärken. Ziel der verbindlichen Bauleitplanung ist demnach die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „SDW Bildungszentrum Seeland“ gemäß § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Neu Königsaue und liegt gemäß dem genehmigten Flächennutzungsplan für den Ortsteil Neu Königsaue innerhalb des Sondergebietes mit der Zweckbindung „Tourismus“ gemäß § 10 BauNVO. Der geplante Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist in beigefügtem Kartenausschnitt dargestellt (siehe Anlage 1). Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,88 ha.

Der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich mit dem Hinweis bekannt zu machen, dass die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird. Des Weiteren werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

Die Kosten der Bauleitplanung werden mittels eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 Abs.1 BauGB durch den Vorhabenträger, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) LV Sachsen-Anhalt e.V., übernommen.


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Oberbürgermeister

Anlagen:

  1. Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches
  2. Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
  3. Auszug aus dem Flächennutzungsplan


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:

1.      Dem Antrag des Vorhabenträgers, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) LV Sachsen-Anhalt e.V., auf Einleitung eines B-Planverfahrens gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) (siehe Anlage 2) wird zugestimmt.

2.      Für das Gebiet der Gemarkung Neu Königsaue, Flurstücke 2, 7 und 105 der Flur 10, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 31 „SDW Bildungszentrum Seeland“ aufgestellt werden.     
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst ca. 0,88 ha und wird im Norden durch den Erschließungsweg (Flur 9, Flurstück 1), im Osten durch landwirtschaftlich genutztes Grünland und Baumbestand, im Süden durch einen Wirtschaftsweg (Flur 10, Flurstück 12) und im Westen durch die Kreisstraße K 1370 begrenzt (siehe Anlage 1).

3.      Ziel der Planung ist es, durch die Erstellung einer verbindlichen Bauleitplanung mit der Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „SDW Bildungszentrum Seeland“ gem. § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines SDW Bildungszentrums zu schaffen.

4.      Der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

5.      Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

6.      Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt soll ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: