Der Stadtrat hat am 25.02.2026 mit den Beschlüssen VIII/0256/25 und
VIII/0257/25 die Ergebnisse der „Machbarkeitsstudie für die Errichtung eines
Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes im Kooperationsgebiet der Städte
Aschersleben, Arnstein, Falkenstein/Harz und Seeland“ bestätigt und den
Oberbürgermeister zum Aufbau einer Organisationsstruktur für die Errichtung
eines Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes ermächtigt.
Basierend auf den Ergebnissen dieser Studie und den Empfehlungen des
„Ministeriums für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt“ haben die vorgesehenen Flächen für das
interkommunale Gewerbe- und Industriegebiet in den zweiten Entwurf des
Landesentwicklungsplans des Landes Sachsen-Anhalt Eingang gefunden und werden
somit Bestandteil des Vorrangstandortes für landesbedeutsame Industrie und
Gewerbeflächen mit herausgehobener Bedeutung.
Die Sicherung der erforderlichen Flächen ist angesichts der Vielzahl
privater Eigentümer, der Größe des Entwicklungsraums und der zu erwartenden
Marktdynamik (Spekulation, Preissteigerungen, Zersplitterung) nur durch ein
besonderes Vorkaufsrecht rechtssicher und wirtschaftlich möglich. Das
Vorkaufsrecht ist ein mildes, aber effektives Instrument, das der Stadt im
Verkaufsfall den Eintritt in den Kaufvertrag ermöglicht, ohne eine Enteignung
darzustellen.
Die städtebauliche Konzeption sieht eine differenzierte Nutzung der
Flächen vor:
- Industrie- und Gewerbeflächen,
Infrastrukturkorridore, Grün- und Ausgleichsflächen
- Sicherung der verkehrlichen
Anbindung (BAB 36, B 180) und einer leistungsfähigen technischen
Infrastruktur
- Berücksichtigung von Umwelt-,
Natur- und Denkmalschutz
- gezielter und bedarfsgerechter
Grunderwerb, um die Entwicklung schrittweise und im Einklang mit der
interkommunalen Planung und den technischen Erfordernissen voranzutreiben
- Interkommunale Trägerschaft über
eine noch zu gründende interkommunale Entwicklungsgesellschaft
(voraussichtlich in der Rechtsform einer GmbH) zur Entwicklung und
Vermarktung
Das Vorkaufsrecht gilt für alle Grundstücke innerhalb des in der Satzung
festgelegten Geltungsbereichs (ca. 370 ha, nördlich/ südlich der BAB36, östlich
der B180 und westlich des
Industriegebietes „Zornitzer Weg“). Die betroffenen Flurstücke sind in
der Anlage zur Satzung aufgelistet.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
- Satzung über ein
besonderes Vorkaufsrecht für das Interkommunale Gewerbe- und
Industriegebiet Aschersleben (IKG) (inklusive Anlage 1“ Geltungsbereichskarte“
und Anlage 2 „Flurstücksverzeichnis“)
- Begründung zur
Satzung
- Machbarkeitsstudie
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:
- die als Anlage 1 beigefügte
Satzung,
- die Verwaltung wird beauftragt, die
Satzung ortsüblich bekannt zu machen und dem zuständigen Grundbuchamt
mitzuteilen.
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FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Ansprechpartner: |
Amt II.6
Wirtschaftsförderung |
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