Betreff
Antrag A/0132/2026 der AfD/BaFa Fraktion zur Beflaggung in der Stadt Aschersleben
Vorlage
A/0132/2026
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben möge beschließen:

1.           Vor dem Rathaus der Stadt Aschersleben wird künftig dauerhaft die Flagge der Bundesrepublik Deutschland sowie die Flagge der Stadt Aschersleben gehisst.

2.           Gleiches gilt für geeignete Flaggenmasten an den Dorfgemeinschaftshäusern und öffentlichen Einrichtungen der Ortsteile der Stadt Aschersleben.

3.           Die Verwaltung wird beauftragt, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine dauerhafte Beflaggung zu schaffen und die Umsetzung zeitnah vorzunehmen.

4.           Bestehende gesetzliche Regelungen zu besonderen Beflaggungstagen sowie zusätzliche Anlässe bleiben von dieser Regelung unberührt.

Begründung

Flaggen sind sichtbare Symbole von Identität, demokratischen Werten und kommunaler Gemeinschaft. Die dauerhafte Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Flagge der Bundesrepublik Deutschland und unserer Stadtflagge bringt die Verbundenheit mit unserem Staat, unserer Verfassung und unserer Heimatstadt Aschersleben zum Ausdruck.

Gerade das Rathaus als zentraler Ort der kommunalen Demokratie steht für das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für ihr Gemeinwesen. Eine dauerhafte Beflaggung unterstreicht diesen Charakter und verleiht dem Gebäude eine würdige, repräsentative Ausstrahlung.

Zugleich sendet eine solche Beflaggung ein klares Zeichen für die Werte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Farben Schwarz-Rot-Gold stehen historisch für Freiheit, Einheit und Demokratie und sind damit Ausdruck der staatlichen Ordnung, auf deren Grundlage auch die kommunale Selbstverwaltung beruht.

Die Ergänzung um die Stadtflagge von Aschersleben macht darüber hinaus deutlich, dass lokale Identität und nationales Bekenntnis einander nicht ausschließen, sondern sich gegenseitig ergänzen. Sie stärkt das Bewusstsein für die eigene Stadt, ihre Geschichte und ihre Gemeinschaft.

Zahlreiche Kommunen in Deutschland haben in den vergangenen Jahren vergleichbare Beschlüsse gefasst. So hat beispielsweise die Stadt Coswig (Anhalt) eine dauerhafte Beflaggung ihres Rathauses mit Bundes-, Landes- und Stadtflagge beschlossen, um ein sichtbares Zeichen für kommunale Identität und demokratische Werte zu setzen. Auch die Stadt Sangerhausen hisst seit dem Antrag der dortigen CDU-Fraktion vom 05.05.2025 dauerhaft die Fahne der Bundesrepublik und der Stadt Sangerhausen.

Solche Maßnahmen werden vielfach damit begründet, dass sie das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger stärken und demokratische Werte im öffentlichen Raum sichtbar machen. Auch auf Landesebene wird eine stärkere Präsenz staatlicher Flaggen als Ausdruck gemeinsamer Grundwerte und zur Stärkung des gesellschaftlichen „Wir-Gefühls“ diskutiert.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll und angemessen, auch in der Stadt Aschersleben eine entsprechende Regelung zu treffen.

Darüber hinaus soll die dauerhafte Beflaggung nicht nur am Rathaus, sondern auch an den Dorfgemeinschaftshäusern der Ortsteile erfolgen. Gerade in den Ortsteilen sind diese Gebäude zentrale Treffpunkte des gesellschaftlichen Lebens. Eine sichtbare Beflaggung kann hier das Gefühl der Zugehörigkeit zur Gesamtstadt stärken und zugleich die Identität der örtlichen Gemeinschaften würdigen. Als Zeichen der Verbundenheit mit der Kernstadt steht es den Ortsteilen frei, als weitere Flagge die der jeweiligen Ortschaft ergänzend dauerhaft zu hissen.

Die Umsetzung verursacht nur einen geringen organisatorischen und finanziellen Aufwand, entfaltet jedoch eine hohe symbolische Wirkung für das demokratische Selbstverständnis unserer Stadt.

Die dauerhafte Beflaggung mit der Bundesflagge und der Stadtflagge ist daher ein sichtbares Bekenntnis zu unserer Stadt, zu unserem Land und zu den demokratischen Werten unseres Gemeinwesens.


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