Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben möge beschließen:
1.
Vor dem
Rathaus der Stadt Aschersleben wird künftig dauerhaft die Flagge der
Bundesrepublik Deutschland sowie die Flagge der Stadt Aschersleben gehisst.
2.
Gleiches
gilt für geeignete Flaggenmasten an den Dorfgemeinschaftshäusern und
öffentlichen Einrichtungen der Ortsteile der Stadt Aschersleben.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die organisatorischen und technischen
Voraussetzungen für eine dauerhafte Beflaggung zu schaffen und die Umsetzung
zeitnah vorzunehmen.
4.
Bestehende
gesetzliche Regelungen zu besonderen Beflaggungstagen sowie zusätzliche Anlässe
bleiben von dieser Regelung unberührt.
Begründung
Flaggen sind sichtbare
Symbole von Identität, demokratischen Werten und kommunaler Gemeinschaft. Die
dauerhafte Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Flagge der Bundesrepublik
Deutschland und unserer Stadtflagge bringt die Verbundenheit mit unserem Staat,
unserer Verfassung und unserer Heimatstadt Aschersleben zum Ausdruck.
Gerade das Rathaus als
zentraler Ort der kommunalen Demokratie steht für das Engagement der
Bürgerinnen und Bürger für ihr Gemeinwesen. Eine dauerhafte Beflaggung
unterstreicht diesen Charakter und verleiht dem Gebäude eine würdige,
repräsentative
Ausstrahlung.
Zugleich sendet eine
solche Beflaggung ein klares Zeichen für die Werte unserer
freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Farben Schwarz-Rot-Gold stehen
historisch für Freiheit, Einheit und Demokratie und sind damit Ausdruck der
staatlichen Ordnung, auf deren Grundlage auch die kommunale Selbstverwaltung
beruht.
Die Ergänzung um die
Stadtflagge von Aschersleben macht darüber hinaus deutlich, dass lokale
Identität und nationales Bekenntnis einander nicht ausschließen, sondern sich
gegenseitig ergänzen. Sie stärkt das Bewusstsein für die eigene Stadt, ihre
Geschichte und ihre Gemeinschaft.
Zahlreiche Kommunen in
Deutschland haben in den vergangenen Jahren vergleichbare Beschlüsse gefasst.
So hat beispielsweise die Stadt Coswig (Anhalt)
eine dauerhafte Beflaggung ihres Rathauses mit Bundes-, Landes- und Stadtflagge
beschlossen, um ein sichtbares Zeichen für kommunale Identität und
demokratische Werte zu setzen. Auch die Stadt Sangerhausen hisst seit dem
Antrag der dortigen CDU-Fraktion vom 05.05.2025 dauerhaft die Fahne der
Bundesrepublik und der Stadt Sangerhausen.
Solche Maßnahmen werden
vielfach damit begründet, dass sie das Zusammengehörigkeitsgefühl der
Bürgerinnen und Bürger stärken und demokratische Werte im öffentlichen Raum
sichtbar machen. Auch auf Landesebene wird eine stärkere Präsenz staatlicher
Flaggen als Ausdruck gemeinsamer Grundwerte und zur Stärkung des
gesellschaftlichen „Wir-Gefühls“ diskutiert.
Vor diesem Hintergrund
erscheint es sinnvoll und angemessen, auch in der Stadt Aschersleben eine
entsprechende Regelung zu treffen.
Darüber hinaus soll die
dauerhafte Beflaggung nicht nur am Rathaus, sondern auch an den
Dorfgemeinschaftshäusern der Ortsteile erfolgen. Gerade in den Ortsteilen sind
diese Gebäude zentrale Treffpunkte des gesellschaftlichen Lebens. Eine
sichtbare Beflaggung kann hier das Gefühl der Zugehörigkeit zur Gesamtstadt
stärken und zugleich die Identität der örtlichen Gemeinschaften würdigen. Als
Zeichen der Verbundenheit mit der Kernstadt steht es den Ortsteilen frei, als
weitere Flagge die der jeweiligen Ortschaft ergänzend dauerhaft zu hissen.
Die Umsetzung verursacht
nur einen geringen organisatorischen und finanziellen Aufwand, entfaltet jedoch
eine hohe symbolische Wirkung für das demokratische Selbstverständnis unserer
Stadt.
Die dauerhafte Beflaggung
mit der Bundesflagge und der Stadtflagge ist daher ein sichtbares Bekenntnis zu
unserer Stadt, zu unserem Land und zu den demokratischen Werten unseres
Gemeinwesens.
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