Die Stadt Aschersleben widmet sich in vielfältiger Weise dem Thema Nachhaltigkeit. So ist dieses Thema im aktuellen Leitbild verankert. Damit bringt die Stadt zum Ausdruck, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dem gezielten Umgang mit den Ressourcen (Menschen, Flächen, Energie, Finanzen) verpflichtet fühlt. In diesem Zusammenhang hat der Stadtrat im Dezember 2021 beschlossen dem „Netzwerk C2C Regionen“ beizutreten.

 

Auch im Bereich der Bildung nimmt dieses Thema immer breiteren Raum ein. Schüler sollen lernen, dass neben der ökologischen Nachhaltigkeit, die ökonomische und die soziale Nachhaltigkeit zwei weitere wichtige Säulen sind. Die Vermittlung dieses Wissens war der Ideengeber für die Durchführung einer Nachhaltigkeitswoche. Nach 2023 hat diese Woche im September 2024 zum zweiten Mal stattgefunden. Daran sind Schüler jeglichen Alters und aller Schulformen beteiligt [s. beigefügte Auswertung der Nachhaltigkeitswoche]. Die erfolgreiche Durchführung führt dazu, dass sich Kindertagesstätten ebenso für dieses Thema begeistern und an einer Teilnahme interessiert sind.

 

Von der Idee über die Organisation bis hin zur Durchführung ist der Aufwand erheblich. Die Kosten lagen 2024 bei 33.103,70 EUR. Die Bedeutung bemisst sich schon daran, dass das Land die Woche mit 25.000 EUR unterstützt hat. Ohne die Unterstützung weiterer Sponsoren und der Stadt Aschersleben wäre dies nicht möglich gewesen. Um der Aschersleber Kulturanstalt für die Planung künftiger Nachhaltigkeitswochen Sicherheit zu geben, soll der beigefügte Fördervertrag abgeschlossen werden.      

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt den Abschluss eines Fördervertrages mit der Aschersleber Kulturanstalt für die Durchführung der Nachhaltigkeitswoche.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage beigefügten Fördervertrag abzuschließen. 

 

 


Beschluss:

 

1. Der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt den Abschluss eines Fördervertrages mit der Aschersleber Kulturanstalt für die Durchführung der Nachhaltigkeitswoche.

 

2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage beigefügten Fördervertrag abzuschließen.

 

Abstimmung zur Vorlage: 9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

                                                                                    Beschluss Nr.: 52/24