Sitzung: 05.11.2024 Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: /, Nein: /, Enthaltungen: 9
Vorlage: VIII/0068/24
Am 27. 11. 2024 soll vom Stadtrat die Haushaltssatzung 2025 der Stadt
Aschersleben einschließlich des Haushaltsplans beschlossen werden.
Der Haushalt ist gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA in der bis zum 31. 12. 2025
geltenden Fassung in jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und
Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen.
Nach den jetzigen Planungen wird der Ausgleich im Jahr 2025 nicht
erreicht werden, so dass gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA ein
Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen ist mit dem Ziel, die künftige
dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Aschersleben zu erreichen.
Da zudem auch im Haushaltsjahr 2025 die Genehmigungsgrenze für
Liquiditätskredite nach § 110 Abs. 2 KVG LSA überschritten wird, ist gemäß §
100 Abs. 5 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, in dem der
erforderliche Zeitraum und die Maßnahmen festzulegen sind, um innerhalb des
mittelfristigen Finanzplanungszeitraums die Zahlungsfähigkeit ohne
Überschreitung der Genehmigungsgrenze wiederherzustellen.
Diesen gesetzlichen Vorgaben soll mit der Fortschreibung des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes entsprochen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- die in der Anlage beigefügte
Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Jahre 2025 –
2033.
- Der Oberbürgermeister wird ermächtigt,
bei eventuellen Änderungen zur Haushaltssatzung 2025 das
Konsolidierungskonzept entsprechend dem Beschluss zur Haushaltssatzung
zahlenmäßig anzupassen.