Sitzung: 04.09.2024 Ortschaftsrat Schackstedt
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VIII/0034/24
Auf der Grundlage des §
56 Wassergesetz LSA ist die Stadt Aschersleben verpflichtet Beiträge, die ihr
aus den gesetzlichen Mitgliedschaften bei den Unterhaltungsverbänden entstehen
und zu erheben sind, auf die Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet
umzulegen.
Die Ermittlung der Umlage
für das Kalenderjahr 2024 ergibt sich aus den jeweiligen Beitragsbescheiden der
Unterhaltungsverbände. Die Bescheide werden durch die Unterhaltungsverbände pro
Kalenderjahr erstellt. Somit müssen die Umlagebeiträge entsprechend jährlich
neu ermittelt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 6. Änderung der Satzung der
Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände
„Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“, „Westliche Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“
(Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS) vom 08.10.2020