Der Landesrechnungshof hat gemäß § 137 KVG LSA eine überörtliche Querschnittsprüfung der Sicherheit der IT in den Kommunen durchgeführt.

 

Die Prüfung erfolgte durch Befragung per E-mail und hatte den Anspruch, eine Querschnittsbeschreibung zum Thema IT-Sicherheit in den Kommunen zu erarbeiten.

 

Das Anschreiben und der Prüfbericht selber lassen zunächst nicht auf eine spezifische Prüfung der Stadt Aschersleben schließen, und die im Prüfbericht aufgeworfenen Punkte waren bereits teilweise Gegenstand der turnusmäßigen überörtlichen Prüfung der Stadt Aschersleben im Jahr 2021 (Vorlage VII/0490/22).

 

Durch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises gab es den Hinweis, dass die Stellungnahme und der Prüfbericht dem Stadtrat zur Beschlussfassung zu übergeben sind.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Bericht des Landesrechnungshofes über die überörtliche Querschnittsprüfung der Sicherheit der IT in den Kommunen.