Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen wird seit Jahren stark thematisiert. Damit verbundene Erwartungen müssen realistisch eingeordnet werden in das, was die Stadtverwaltung in der Lage ist, und diese Erwartungen müssen einer Aufwand-Nutzen-Analyse unterzogen werden.

 

Der Oberbürgermeister hat zum 01. 09. 2022 eine AG „Digitalisierung der Verwaltung“ berufen.

 

Dieser AG gehören der Leiter des Amtes 21, der Leiter der EDV-Abteilung, zwei Sachbearbeiter Organisation, ein Mitarbeiter der EDV-Abteilung, die Pressesprecherin, die Sachbearbeiterin Digitalisierung und der Dezernent I (seit August 2023) an.

 

Das vorliegende Arbeitspapier spiegelt das in der AG bisher Geleistete und konzeptionell Angedachte wieder. Die AG tagt im vierzehntägigen Rhythmus, und vierteljährlich gibt es eine gemeinsame AG-Beratung mit dem OB, dem Datenschutzbeauftragten, dem Beauftragten für Informationssicherheit und einem Vertreter des Personalrates.

 

Das vorliegende Arbeitspapier beschreibt einen Rahmen, der ambitioniert, aber nicht überambitioniert ist. Regelmäßig wird das Papier bzgl. der Zielerreichung überprüft und ggf. aktualisiert. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss erhält hierzu halbjährlich eine Information zum Sachstand.

 

Im jeweiligen Haushalt werden die Maßnahmen mit den entsprechenden Aufwänden eingeplant.

 

Für die Leistungen der Eigenbetriebe, der AKA und der Stadtwerke soll ein gesondertes Papier erstellt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt das in der Anlage aufgeführte Arbeitspapier zur Digitalisierung in der Stadtverwaltung. Halbjährlich informiert die Verwaltung über den Umsetzungsstand. Notwendige Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das in der Anlage aufgeführte Arbeitspapier zur Digitalisierung in der Stadtverwaltung. Halbjährlich informiert die Verwaltung über den Umsetzungsstand. Notwendige Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 567/24