Ramdohr’s milde Stiftung
hat der Stadt Aschersleben am 18. 01. 2024 einen Betrag in Höhe von 12.000 Euro
zur Unterstützung der Jugendarbeit der Jugendclubs in Aschersleben und seinen
Ortsteilen überwiesen.
Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA
darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen.
Eine Nichtannahme der
Spende hätte zur Folge, dass die bereits bei der Stadt Aschersleben
eingegangene Zuwendung an Ramdohr’s milde Stiftung zurückgegeben werden müsste.
Im Interesse der
Unterstützung der Jugendarbeit wird empfohlen, die Spende anzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die Annahme der Spende von Ramdohr’s milde Stiftung zur Unterstützung
der Jugendarbeit in den Jugendclubs in Aschersleben und seinen Ortsteilen in
Höhe von 12.000 Euro.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Annahme der
Spende von Ramdohr’s milde Stiftung zur Unterstützung der Kinder- und
Jugendarbeit in Aschersleben in Höhe von
12.000 Euro.
Abstimmung zur Vorlage mit der
Änderung gemäß Änderungsantrag
Nr. VII/0679/24/1: - einstimmig
bestätigt -
Beschluss-Nr.:
568/24