Beschluss: geändert beschlossen

Ramdohr’s milde Stiftung hat der Stadt Aschersleben am 18. 01. 2024 einen Betrag in Höhe von 12.000 Euro zur Unterstützung der Jugendarbeit der Jugendclubs in Aschersleben und seinen Ortsteilen überwiesen.

 

Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

 

Eine Nichtannahme der Spende hätte zur Folge, dass die bereits bei der Stadt Aschersleben eingegangene Zuwendung an Ramdohr’s milde Stiftung zurückgegeben werden müsste.

 

Im Interesse der Unterstützung der Jugendarbeit wird empfohlen, die Spende anzunehmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Annahme der Spende von Ramdohr’s milde Stiftung zur Unterstützung der Jugendarbeit in den Jugendclubs in Aschersleben und seinen Ortsteilen in Höhe von 12.000 Euro.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Annahme der Spende von Ramdohr’s milde Stiftung zur Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit in Aschersleben in Höhe von

12.000 Euro.

 

Abstimmung zur Vorlage mit der Änderung gemäß Änderungsantrag

Nr. VII/0679/24/1: - einstimmig bestätigt -

 

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 568/24