Beschluss: zurückgestellt

Schon jetzt ist Aschersleben „umstellt“ von Windkraftanlagen, wo Anwohner der Region mit den Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und den höheren Strompreisen durch den erforderlichen Netzausbau leben müssen, aber weder Anwohner noch Gemeinden angemessen am Ertrag beteiligt sind.  Die sogenannte „Energiewende“ und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine bedeuten neue Herausforderungen für eine sichere, wettbewerbsfähige Energieversorgung.

Die vom Bund eingeführte Privilegierung im Baurecht für PV-Anlagen entlang der Autobahnen und Schienenwege wird dazu führen, dass in kurzer Zeit Hunderte Hektar Ackerland mit PV-Anlagen bebaut werden, weil ein B-Plan-Verfahren nicht mehr erforderlich ist. Bisher wurden weder Gemeinden, noch Bürger an den Erträgen aus Erneuerbarer Energie beteiligt. Bisher werden die Anlagen den Bürgen vor die Nase gesetzt, doch die Erträge fließen meistens in die Kassen ortsfremder Besitzer. Das sollte sich ändern.

Deswegen sollen künftig folgende Kriterien im Umgang mit Erneuerbaren Energien maßgeblich sein:

1.      Die Stadt Aschersleben wird Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien, welche in der Gemarkung der Stadt realisiert werden sollen, einer Prüfung unterziehen, ob sie auch das Gemeinwohl in der Stadt fördern. Hierunter verstehen wir insbesondere:

 

a.      Ertragsbeteiligung der Gemeinden

b.      Bürgerbeteiligung an Projekten

c.       vergünstigte Mieterstromprojekte o.ä.

d.      kombinierte Projekte, welche auch unsere Ziele bei der kommunalen Wärmeplanung unterstützen

e.       angemessener Interessenausgleich mit bisherigen Nutzern der Flächen

f.         Vorhaben, welche Versorgungssicherheit und Energiepreise in der Region positiv beeinflussen

 

2.      Die Stadt Aschersleben ist bestrebt, zeitnah Elektroenergie und Wärme aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen, um den gesetzlichen Vorgaben entsprechen zu können. Hierbei soll die Versorgungssicherheit, zeitlicher und finanzieller Aufwand zur Realisierung sowie die Preiswürdigkeit geprüft und beachtet werden. Projekte privater Investoren können hierbei ggf. einen Beitrag leisten.

 

3.      Die Stadt Aschersleben strebt bei allen Projekten im Bereich Erneuerbarer Energien mehr Gemeinwohl an.

 

4.      Neue Windkraftanlagen und PV-Projekte, sollen vorrangig für den Bedarf von Wirtschaft und öffentlicher Hand in der Region Aschersleben zur Verfügung stehen. Mit Planern und Investoren sollen entsprechende Vereinbarungen angestrebt werden.

 

5.      Privilegierte Flächen entlang der Nordharzautobahn sowie der Bahntrassen, welche im Eigentum der Stadt sind, sollen nur dann für PV -Vorhaben freigegeben werden, wenn der Vorhabenträger eine angemessene Ertragsbeteiligung der Stadt Aschersleben sowie eine Entschädigung für den Landwirt vorsieht, welcher derzeit bewirtschaftet.

 

6.      Besonders wertvolles, landwirtschaftlich ertragreiches Ackerland, jenseits privilegierten Baurechts, sollte nicht mit Freiflächen-PV bebaut werden.

 

7.      Agri-PV-Projekte sollten nur dann befürwortet werden, wenn eine angemessene Gemeinwohl-Berücksichtigung gewährt ist. Sie sollten nur auf landwirtschaftlich ertragsschwächeren Flurstücken installiert werden und Zustimmung der bewirtschaftenden Landwirte finden.

 

8.      Die Stadt Aschersleben wird gesetzliche Vorgaben nutzen, welche eine Ertragsbeteiligung an EE-Projekten vereinfacht.

 

Begründung:

Deutschland ist internationalen Abkommen zum Klimaschutz beigetreten und setzt eine eigene, nationale Agenda zur Vermeidung und Reduzierung von schädlichen Emissionen um. Dies kostet Geld und setzt begrenzte Handlungsspielräume, die genutzt werden müssen.

Europa soll bis zum Jahr 2050 frei von Treibhausgasemissionen werden. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen 40% geringer als 1990 sein. Treibhausgasemissionen werden künftig Geld kosten. Gewerbe und Wohnungswirtschaft, Energieerzeugung und -verbrauch werden künftig für Treibhausgasemissionen bezahlen. Erstmals fragen auch immer mehr regional ansässige Unternehmen nach verfügbaren „grünen und bezahlbaren Strom“.

Deutschland will bis zum Jahr 2030 den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf 80% im Jahr 2030 steigern. Kernkraftwerke wurden vom Netz genommen und der Ausstieg aus der Kohleverstromung ist bereits beschlossen.

Für die Stadt Aschersleben bedeuten die bereits beschlossenen Vorgaben des Bundes eine große Herausforderung. Die Versorgung mit Elektroenergie und Wärme im privaten und gewerblichen Bereich bedeutet eine Umstellung der Energieversorgung durch unsere Stadtwerke. Unsere Wohnungswirtschaft benötigt bezahlbare, CO2-neutrale Energie für Heizung und Elektrizität.

Industrie und Gewerbe benötigen „Grüne Energie“, um am Standort Aschersleben wettbewerbsfähig zu bleiben.

Die bisherigen Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbarer Energie gehören überwiegend ortsfremden Eigentümern und Betreibern. Erträge hieraus tragen wenig zur regionalen Wertschöpfung oder Steuerkraft der Gemeinden bei, obwohl sie unser Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen.

Durch die weitere baurechtliche Privilegierung der Errichtung von PV-Anlagen durch die Bundesregierung kann die Stadt die Errichtung solcher Anlagen nicht mehr ablehnen, wenn sie entlang der Autobahnen und an zweigleisigen Schienenwegen installiert werden sollen. Aufgrund eines erheblich höheren Pachtertrages werden immer mehr Eigentümer solcher Flächen künftig an PV-Anlagenbetreiber verpachten oder verkaufen. Angesichts der Haushaltslage und des Energiebedarfes wäre es absurd, wenn nur auf allen städtischen Flächen, welche unter die Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b) BauGB, also Wegfall des Planerfordernisses, fallen, keine PV FFA installiert werden. Die Stadt Aschersleben kann auf eigenen Flächen künftig die Errichtung von PV-Anlagen nicht mehr pauschal ablehnen. Im Bereich privilegierter Flächen sollen vorrangig Anbieter zum Zuge kommen, welche einen kommunalen Bezug haben, Bürgerbeteiligung ermöglichen, Strom zu günstigen Bedingungen den Stadtwerken oder für Mieterstrom-Projekte andienen. Die Stadt Aschersleben und die Bürger der Stadt sollen am Ertrag angemessen beteiligt werden. Landwirte sollen eine angemessene Entschädigung für genutzte städtische Ackerflächen bekommen, welche aus dem Ertrag von PV-Anlagen bezahlt werden.