Für den Erlass der Hauptsatzung ist unter Beachtung der Regelungen in § 45 Abs. 2 Ziffer 1 i. V. m. § 10 KVG LSA des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) der Stadtrat zuständig.

 

Nach § 21 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben hat die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte im Wochenspiegel – Ausgabe Aschersleben – zu erfolgen. Nach Mitteilung vom 17.11.2023 stellt der Wochenspiegel – Ausgabe Aschersleben – das Erscheinen zum 31.01.2024 ein. Damit steht diese Möglichkeit der Bekanntmachung für die Stadt Aschersleben künftig nicht mehr zur Verfügung.

 

Somit ist die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben in diesem Punkt erforderlich und

 

§ 21 der Hauptsatzung „Öffentliche Bekanntmachungen“,

 

ist zu ändern.

 

Die Bekanntmachungen nach § 21 Abs. 3 der Hauptsatzung sollen in Zukunft im Amtsblatt der Stadt Aschersleben erfolgen.

 

Um hier eine einheitliche Regelung zu erhalten, sollen darüberhinausgehend auch die Wahlbekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Aschersleben und nicht mehr im Amtsblatt des Salzlandkreises erfolgen (§ 21 Abs. 1 Satz 7 ff. der Hauptsatzung). Das Amtsblatt wird aus diesem Grund nach Bedarf erscheinen. Auf der Internetseite der Stadt Aschersleben wird das Amtsblatt der Stadt Aschersleben an geeigneter Stelle platziert.

 

Eine Anpassung der Hauptsatzung in der letzten ordentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Aschersleben im Jahr 2023, war aufgrund einzuhaltender Fristen nicht möglich. Um den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern und damit den Ortschaften die Möglichkeit zu geben, sich über die anstehenden Änderungen zu informieren, wird die Satzung auch zweimal im Ausschuss für Ordnung, Recht und Kommunales behandelt.

 

Für die Übergangszeit vom 31.01.2024 bis zur Beschlussfassung der Änderung der Hauptsatzung im Stadtrat und der Genehmigung dieser durch den Salzlandkreis, sollen die Bekanntmachungen von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte, in der Mitteldeutschen Zeitung – Ausgabe Aschersleben – erfolgen. Auf diese Vorgehensweise wird insbesondere im letzten, Ende Januar 2024, erscheinenden Wochenspiegel – Ausgabe Aschersleben – aber auch auf der Homepage der Stadt Aschersleben entsprechend hingewiesen werden.

 

Diese Vorgehensweise wurde der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises mit Schreiben vom 06.12.2023 mitgeteilt.

 

Die Hauptsatzung hat sich im Übrigen in der vorliegenden Form bewährt. Dessen ungeachtet wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass Änderungen kommunalrechtlicher Regelungen für 2024 angekündigt sind, die eine Anpassung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung erforderlich machen können.

 

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass für den Beschluss der Hauptsatzung die Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates und die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde erforderlich sind (§10 Abs. 2 KVG LSA).

 

Den Stadträten wird mit dieser Beschlussvorlage neben der zu beschließenden Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung (Anlage 1) zusätzlich § 21 der Hauptsatzung, mit den farbig markierten Änderungen nach dieser Satzung (Anlage 2 – Lesefassung), vorgelegt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die in der Anlage 1 beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben.