Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 16 „Gewerbegebiet RULMECA GERMANY GmbH“ ist seit dem 25.04.2015 rechtskräftig. Mit der Planaufstellung beabsichtigte die Stadt Aschersleben, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung vorhandener und Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze am Standort zu schaffen. Seitens der RULMECA GERMANY GmbH mit dem Neubau einer Produktionshalle von 8.000 m² auf dem nördlichen Betriebsgelände der Standort erweitert.

Jetzt beabsichtigt die RULMECA GERMANY GmbH mit dem Bau einer Leichtbauhalle (Zelthalle) von ca. 130 m² Größe das vorhandene Versandlager vor dem Verwaltungsgebäude zu erweitern. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt aber im südlichen Bereich des Betriebsgrundstückes die Baugrenze entlang der vorhandenen Gebäude fest.  Die bauliche Erweiterung dieser Gebäude war um ca. 20 m nach hinten geplant, also nach Nordosten, soweit es das ansteigende Gelände erlaubt.

Das vorhandene Versandlager, das mit der Leichtbauhalle erweitert werden soll, steht ca. 5,3 m außerhalb der Baugrenze.

 

Gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1.      Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder

2.      die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3.      die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Die Grundzüge der Planung werden durch die geplante Halle nicht berührt. Zudem handelt es sich um eine getypte Leichtbauhalle, die relativ leicht auch umgesetzt werden kann. Das jetzt vorhandene Freilager wird vor Witterungseinflüssen geschützt. Eine Verlagerung der gesamten Versandlogistik ist auf dem ohnehin engen Betriebsgrundstück nicht möglich und würde zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen. Die einzige noch freie Fläche südlich der Hallen innerhalb der Baugrenzen wird als Kranbahnlager genutzt.

Durch die Lage des Standortes werden auch nachbarlich Belange nicht beeinträchtigt.

 

Daher empfiehlt die Verwaltung, einer Überschreitung der Baugrenze zuzustimmen. Da die in der Vorschrift des § 31 Abs. 2 BauGB zu betrachtenden Tatbestände nach eingehender Prüfung und in Würdigung aller maßgebenden Tatsachen im Rahmen der Einzelfallentscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen gegeben sind, sollte der beantragten Befreiung zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss beschließt:

 

1.      die Befreiung von der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 „Gewerbegebiet RULMECA GERMANY GmbH“ für den Bau einer ca. 130 m² großen Leichtbauhalle.

2.      Zu dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.


Beschluss:

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss beschließt:

 

1.     die Befreiung von der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 „Gewerbegebiet RULMECA GERMANY GmbH“ für den Bau einer ca. 130 m² großen Leichtbauhalle.

2.     Zu dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

 

Abstimmung zur Vorlage: 9 Ja   / Nein   / Enthaltung

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 560/24

 


9 Ja                    0 Nein                0 Enthaltungen