Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

Ramdohr’s milde Stiftung hat der Stadt Aschersleben im November 2023 einen Betrag in Höhe von 1.000 Euro zur Unterstützung der Kreativwerkstatt – Werkstätten für Kunst und Wissenschaft Aschersleben überwiesen.

 

Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.

 

Eine Nichtannahme der Spende hätte zur Folge, dass die Zuwendung an den Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müsste.

 

Es wird empfohlen, die Zuwendung von Ramdohr’s milde Stiftung zur Unterstützung der Kreativwerkstatt anzunehmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von Ramdohr’s milde Stiftung zur Unterstützung der Kreativwerkstatt – Werkstätten für Kunst und Wissenschaft Aschersleben in Höhe von 1.000 Euro.