Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „An der Darre“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 BauO LSA in Aschersleben wurde in der Zeit vom 19. Juni 2023 bis einschließlich 20. Juli 2023 öffentlich ausgelegt. Innerhalb der Frist wurden seitens der Bürgerschaft Anregungen vorgetragen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden zu dem Entwurf beteiligt.

Die zu dem Entwurf vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden einer Abwägung unterzogen. Die Stellungnahmen sind im Original im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung während der üblichen Sprechzeiten einsehbar.

Das Prüfergebnis ist im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 45 „An der Darre“ zu berücksichtigen. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Bürger bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beigefügten Abwägungs-dokumentation (Anlage) sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

2.      Den Anregungen in der Stellungnahme von Einwohner A wird bis auf eine Anregung zur örtlichen Bauvorschrift 9.6 (Seite 44 oben) nicht gefolgt.

3.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diejenigen, welche Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

1.     Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beigefügten Abwägungs-dokumentation (Anlage) sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

2.     Den Anregungen in der Stellungnahme von Einwohner A wird bis auf eine Anregung zur örtlichen Bauvorschrift 9.4 (Seite 44 oben) nicht gefolgt.

3.     Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diejenigen, welche Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Abstimmung zur Vorlage mit der Änderung gemäß Änderungsantrag

Nr. VII/0633/23/1: - einstimmig bestätigt -                                                                                                                                                                              Beschluss-Nr.: 548/23