Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „An der Darre“ mit örtlicher
Bauvorschrift gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 BauO LSA in Aschersleben
wurde in der Zeit vom 19. Juni 2023 bis einschließlich 20. Juli 2023
öffentlich ausgelegt. Innerhalb der Frist wurden seitens der Bürgerschaft
Anregungen vorgetragen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie Nachbargemeinden wurden zu dem Entwurf beteiligt.
Die zu dem Entwurf vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden einer Abwägung
unterzogen. Die Stellungnahmen sind im Original im Stadtplanungsamt der
Stadtverwaltung während der üblichen Sprechzeiten einsehbar.
Das Prüfergebnis ist im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 45 „An der
Darre“ zu berücksichtigen. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die
jeweiligen Bürger bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Die
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beigefügten
Abwägungs-dokumentation (Anlage) sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses
in die Planung.
2. Den
Anregungen in der Stellungnahme von Einwohner A wird bis auf eine Anregung zur
örtlichen Bauvorschrift 9.6 (Seite 44 oben) nicht gefolgt.
3.
Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, diejenigen, welche Anregungen vorgebracht
haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beigefügten
Abwägungs-dokumentation (Anlage) sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses
in die Planung.
2.
Den
Anregungen in der Stellungnahme von Einwohner A wird bis auf eine Anregung zur
örtlichen Bauvorschrift 9.4 (Seite 44 oben) nicht gefolgt.
3. Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, diejenigen, welche Anregungen vorgebracht
haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Abstimmung zur Vorlage mit der
Änderung gemäß Änderungsantrag
Nr. VII/0633/23/1: -
einstimmig bestätigt -
Beschluss-Nr.: 548/23