Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: /, Enthaltungen: 3

Die Stadt Aschersleben ist aufgrund der §§ 5, 8 Abs. 1 und 45 Abs. 2 Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. 06. 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. 04. 2023 (GVBl. LSA. S. 209) i. V. m. den §§ 1f., 6, 8ff., 14f., 18 und 20 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.06.2001 (GVBL. LSA, S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.03.2020 (GVBL. LSA S. 108), jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung berechtigt, die Belange der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben in einer Satzung zu regeln.

 

Mit der grundlegenden Neueinteilung der Feuerwehr Aschersleben in die Löschzüge Nord, Mitte und Süd war eine Überarbeitung der bisherigen Satzung aus dem Jahr 2020 erforderlich. In diesem Zusammenhang erfolgte zudem eine generelle Hinterfragung und Anpassung verschiedener Inhalte dieser Satzung, um auch in Zukunft über eine klar formulierte und einfach anwendbare Satzung zu verfügen.

 

Der Vorentwurf dieser Satzung wurde mit dem Stadtwehrleiter abgestimmt und zudem allen Ortsfeuerwehren vorab zur Kenntnis gegeben. Somit hatten alle Wehrleiter die Gelegenheit, sich konstruktiv bei der Satzungsgestaltung mit einzubringen. Alle Hinweise aus den Reihen der Feuerwehr wurden nochmals fachlich geprüft und fanden überwiegend Berücksichtigung in der neuen Satzung.

 

Somit liegt hier eine Satzung vor, die neben der neuen Struktur auch viele andere Belange für die Feuerwehr regelt und es wird empfohlen, die der Vorlage beigefügte Feuerwehrsatzung zu beschließen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte "Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben (Feuerwehrsatzung)".