Sitzung: 15.11.2023 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: 2
Vorlage: VII/0634/23
Nunmehr soll der
Bebauungsplan Nr. 45 „An der Darre“ als Satzung beschlossen werden. Die
dazugehörige Begründung ist zu billigen.
Nach erfolgter
Beschlussfassung soll die Satzung durch ortsübliche Bekanntmachung zur
Rechtskraft geführt werden. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sind durch
eine entsprechende Berichtigung und Bekanntmachung anzupasssen.
Die
Planunterlagen können anschließend im Stadtplanungsamt während der üblichen
Sprechzeiten eingesehen und erörtert werden. Außerdem sind sie auf der
städtischen Internetseite einsehbar.
Der Stadtrat
beschließt:
1. Aufgrund des § 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) beschließt der Stadtrat der Stadt Aschersleben den
Bebauungsplan Nr. 45 „An der Darre“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 9 Abs. 4
BauGB i.V.m. § 85 BauO LSA in Aschersleben
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil
B) mit Stand 19. September 2023 als Satzung.
Der
Geltungsbereich hat eine Größe von rd. 7.300 m²
2. Die Begründung mit Stand 19. September
2023 wird gebilligt.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
die Bebauungsplansatzung ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch
anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der üblichen
Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
7 Ja 0 Nein 2 Enthaltungen