Bei der Pflege der Grünanlagen, der Durchführung des Winterdienstes, der Straßenreinigung und der Straßenunterhaltung handelt es sich um kostenrechnende Einrichtungen, deren Entgelte auf Grundlage des Kommunalabgabegesetzes (KAG) nach den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen für die Kostenrechnung zu ermitteln sind. Nach den in der Kommunalverfassung niedergelegten Einnahmebeschaffungsgrundsätzen ist der BWH grundsätzlich verpflichtet, kostendeckende Entgelte zu erheben.

 

Um diesem Gebot zu folgen, ist für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof die regelmäßige Preisanpassung der Stundenverrechnungssätze notwendig.

 

Die Stundenverrechnungssätze für Personal wurden zuletzt im Jahr 2022 auf der Basis des Jahres 2021 kalkuliert und zum 01.01.2023 beschlossen. Auf Grund der im Frühjahr 2023 beschlossenen erheblichen Tarifsteigerungen ist es notwendig, eine Anpassung zum 01.01.2024 vorzunehmen.

 

Anzumerken sei, dass die ermittelten Verrechnungspreise nur zum Teil die Abrechnungsgrundlage einiger Leistungsbereiche mit der Stadtverwaltung bilden und auch gegenüber Dritten zur Anwendung kommen, sowie zur internen Verrechnung notwendig sind.

 

Die nachfolgende Übersicht zeigt die anzupassenden kostendeckenden Stundenverrechnungssätze im Vergleich zu den bisherigen Abrechnungssätzen.

 

Bereiche des BWH

kalkulierte Stundenverrechnungs-sätze 2023

kalkulierte Stundenverrechnungs-sätze ab 2024

Grünflächen- Baumpflege

38,49 €

41,05 €

maschinelle Reinigung

37,63 €

41,50 €

manuelle Reinigung

39,84 €

43,90 €

Winterdienst

45,64 €

49,87 €

Straßenunterhaltung

42,09 €

48,21 €

Schlosser

40,12 €

46,17 €

Hausmeister

34,86 €

39,28 €

Ortsteilbewirtschaftung

38,03 €

41,23 €

Friedhof

36,75 €

40,10 €

 

 


Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss beschließt die Neufestsetzung der Verrechnungssätze des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ab dem 1. Januar 2024. 

 

 

 


Beschluss: Der Betriebsausschuss beschließt die Neufestsetzung der Verrechnungssätze des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ab dem 1. Januar 2024. 

 

 

Abstimmung:  7 Ja   0 Nein   0 Enthaltungen

Beschluss: BWH 15/23