Sitzung: 09.11.2023 Betriebsausschuss BWH
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0608/23
Bei
der Pflege der Grünanlagen, der Durchführung des Winterdienstes, der
Straßenreinigung und der Straßenunterhaltung handelt es sich um kostenrechnende
Einrichtungen, deren Entgelte auf Grundlage des Kommunalabgabegesetzes (KAG)
nach den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen für die Kostenrechnung zu
ermitteln sind. Nach den in der Kommunalverfassung niedergelegten
Einnahmebeschaffungsgrundsätzen ist der BWH grundsätzlich verpflichtet,
kostendeckende Entgelte zu erheben.
Um
diesem Gebot zu folgen, ist für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof die
regelmäßige Preisanpassung der Stundenverrechnungssätze notwendig.
Die
Stundenverrechnungssätze für Personal wurden zuletzt im Jahr 2022 auf der Basis
des Jahres 2021 kalkuliert und zum 01.01.2023 beschlossen. Auf Grund der im
Frühjahr 2023 beschlossenen erheblichen Tarifsteigerungen ist es notwendig,
eine Anpassung zum 01.01.2024 vorzunehmen.
Anzumerken
sei, dass die ermittelten Verrechnungspreise nur zum Teil die
Abrechnungsgrundlage einiger Leistungsbereiche mit der Stadtverwaltung bilden
und auch gegenüber Dritten zur Anwendung kommen, sowie zur internen Verrechnung
notwendig sind.
Die
nachfolgende Übersicht zeigt die anzupassenden kostendeckenden
Stundenverrechnungssätze im Vergleich zu den bisherigen Abrechnungssätzen.
Bereiche des BWH |
kalkulierte
Stundenverrechnungs-sätze 2023 |
kalkulierte
Stundenverrechnungs-sätze ab 2024 |
Grünflächen- Baumpflege |
38,49 € |
41,05 € |
maschinelle Reinigung |
37,63 € |
41,50 € |
manuelle Reinigung |
39,84 € |
43,90 € |
Winterdienst |
45,64 € |
49,87 € |
Straßenunterhaltung |
42,09 € |
48,21 € |
Schlosser |
40,12 € |
46,17 € |
Hausmeister |
34,86 € |
39,28 € |
Ortsteilbewirtschaftung |
38,03 € |
41,23 € |
Friedhof |
36,75 € |
40,10 € |
Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss beschließt die Neufestsetzung der
Verrechnungssätze des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben
ab dem 1. Januar 2024.
Beschluss: Der Betriebsausschuss
beschließt die Neufestsetzung der Verrechnungssätze des Eigenbetriebes
Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ab dem 1. Januar 2024.
Abstimmung: 7 Ja
0 Nein 0 Enthaltungen
Beschluss: BWH 15/23