In der Stadt Aschersleben wird seit über dreißig Jahren immer donnerstags der Wochenmarkt im Stadtzentrum durchgeführt. Dort können sich die Bürger der Stadt, aber auch aus dem Umland, mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs versorgen. Der Markt ist überwiegend gut besucht und trägt damit auch dazu bei, die Innenstadt von Aschersleben ein Stück weit zu beleben und dadurch die Kaufkraft zu erhöhen.

 

Seit vielen Jahren wurde der Betrieb des Marktes an eine Marktbetreiberin vergeben, die diesen Markt im Auftrag der Stadt auf Basis eines Betreibervertrages durchführte.

Mit der Kündigung dieses Vertrages durch die Betreiberin zum 31.12.2023 war die Stadt dazu angehalten, den Wochenmarkt neu auszuschreiben. Dies erfolgte im August 2023 mit dem Ergebnis, dass sich nur ein Interessent an der Ausschreibung beteiligte und dieser die Ausschreibungskriterien nicht erfüllte.

 

Folglich hat sich die Stadt dazu entschlossen, den Markt ab 01.01.2024 selbst zu betreiben. Deshalb wurde die der Vorlage als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben über die Durchführung des Wochenmarktes und die Erhebung von Wochenmarktgebühren (Marktsatzung) erarbeitet, auf deren Grundlage der Wochenmarkt in Aschersleben zukünftig betrieben werden soll.

 

Ziel ist es, den Wochenmarkt auch weiterhin in der bisherigen Form durchzuführen, um diesen wichtigen Faktor zur Belebung der Innenstadt aufrecht zu erhalten.

 

Hierzu ist der Beschluss der beigefügten Marktsatzung durch den Stadtrat erforderlich.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte "Satzung der Stadt Aschersleben über die Durchführung des Wochenmarktes und die Erhebung von Wochenmarktgebühren (Marktsatzung)".