Begründung/Erläuterung:

 

Die Stadt Aschersleben ist gem. § 78 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. Zur Erfüllung dieser hoheitlichen Pflichtaufgabe bedient sich die Stadt Aschersleben ihres Eigenbetriebes Abwasserentsorgung.

 

Der Eigenbetrieb hat im Rahmen der Aufgabenerfüllung darauf hinzuwirken, dass die Abwasserbeitrags- und/oder Gebührenkalkulation unverzüglich erstellt und - wenn nötig - fortgeschrieben wird. Dieser Umstand war Anlass für die Neukalkulation der Abwassergebühren in der Stadt Aschersleben.

 

In Anwendung der kommunalabgabenrechtlichen Grundprinzipien und der zeitlichen Erfordernis wurde die Gebührenkalkulation durch das Planungsbüro Allevo Kommunalberatung GmbH erarbeitet, so dass die neu kalkulierten Gebühren vom Stadtrat der Stadt Aschersleben im laufenden Jahr beschlossen werden können, mit dem Ziel, ab 01. 01. 2024 weiterhin Kosten deckende Abwassergebühren zu erheben.

 

Die Erarbeitung der Gebührenkalkulation der dezentralen Abwasserentsorgung erfolgte für die Jahre 2024 – 2026 (Dreijahreszeitraum) mit Nachkalkulation der dezentralen Abwasserentsorgung für die Vorjahre 2021 bis 2023.

 

Für die Ermittlung der ansatzfähigen Kosten für die jeweiligen Kostenträger unterliegt der EBA als öffentlich-rechtliches Abwasserentsorgungsunternehmen den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA).

 

Im Einzelnen wurden folgende Gebühren (durchschnittliche Gebühren für den Zeitraum 2024 – 2026) neu kalkuliert:

 

a)      Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Gruben beträgt 12,98 Euro/m³ (bisher 9,53 Euro/m³) nach dem Frischwassermaßstab,

b)      Gebühr für die Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen beträgt 15,74 Euro/m³ (bisher 15,54 Euro/m³) nach dem Maßstab der entsorgten Menge Fäkalschlamms

c)      Gebühr für die Abnahme und Verplombung eines Wasserzählers (Außenwasserzähler) beträgt 35,96 Euro/m³ (bisher 27,47 Euro)

 

Entstandene Kostenüberdeckungen des Nachkalkulationszeitraumes 2021 - 2023 wurden ausgeglichen, indem sie in der jeweiligen Kalkulation in den Jahren 2024 bis 2026 zu jeweils gleichen Teilen als zusätzliche Erlöse eingestellt wurden.

 

Die im Ergebnis der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation ermittelten Gebühren wurden in die Satzung aufgenommen.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der praktischen Anwendung empfiehlt es sich, die vorliegende Satzung neu zu fassen. In die Neufassung der Gebührensatzung für die dezentrale öffentliche Abwasseranlage sind alle bisher beschlossenen Satzungsänderungen unverändert eingearbeitet worden. Darüber hinaus wurde im § 2 Abs. 3 die Frist für die Geltendmachung von Abzugsmengen von zwei auf einem Monat verkürzt. Des Weiteren wurde im § 10 noch eine Regelung zur sprachlichen Gleichstellung aufgenommen.

 

Es wird daher empfohlen, der Neufassung der Gebührensatzung für die dezentrale öffentliche Abwasseranlage die Zustimmung zu erteilen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung (Gebührensatzung für die dezentrale öffentliche Abwasseranlage)

 


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