Sitzung: 06.11.2023 Ortschaftsrat Klein Schierstedt
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0572/23
Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre
Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen
Zuständigkeitsbereiches vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für
die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Die Ernennung des Kameraden Thomas Herschel unter Berufung in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter wird erforderlich, da die Berufung des
bisherigen stellv. Ortswehrleiters Thomas Herschel am 30.11.2023 ausläuft.
Nach erfolgter Wahl wurde der Kamerad Thomas Herschel in seiner Funktion
als stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Schierstedt durch die Kameraden
der Einsatzabteilung bestätigt.
Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der
Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören.
Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Thomas Herschel
aus fachlicher Sicht bereits zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt in seiner
heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Thomas Herschel, unter Berufung in
das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellv. Ortswehrleiter der
Ortsfeuerwehr Schierstedt mit Wirkung ab 01.12.2023 für die Dauer von 6 Jahren.
4 Ja 0 Nein 0 Enthaltungen