Nach erfolgter Abwägung der eingegangenen Anregungen zum Entwurf wurden redaktionelle Änderungen in den Planteilen A und B bzw. in der Begründung vorgenommen.

 

Nunmehr soll der Bebauungsplan Nr. 45 „An der Darre“ als Satzung beschlossen werden. Die dazugehörige Begründung ist zu billigen.

Nach erfolgter Beschlussfassung soll die Satzung durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft geführt werden. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sind durch eine entsprechende Berichtigung und Bekanntmachung anzupasssen.

Die Planunterlagen können anschließend im Stadtplanungsamt während der üblichen Sprechzeiten eingesehen und erörtert werden. Außerdem sind sie auf der städtischen Internetseite einsehbar.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt der Stadtrat der Stadt Aschersleben den Bebauungsplan Nr. 45 „An der Darre“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 BauO LSA in Aschersleben bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) mit Stand 19. September 2023 als Satzung.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von rd. 7.300 m²

2.      Die Begründung mit Stand 19. September 2023 wird gebilligt.

3.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bebauungsplansatzung ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der üblichen Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.