Die sogenannte
kommunale Wärmeplanung wird in naher Zukunft als neue Pflichtaufgabe auf die
meisten Städte und Gemeinden in Deutschland zukommen. Es handelt sich hierbei eine
rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, die Möglichkeiten für den
Ausbau und die Weiterentwicklung leitungsgebundener Energieinfrastrukturen für
die Wärmeversorgung und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie
unvermeidbarer Abwärme aufzeigt und die langfristige Gestaltung der
Wärmeversorgung für das beplante Gebiet beschreibt.
Während in
einigen Bundesländern bereits Landesvorgaben für diese Planungen existieren,
befinden sich die entsprechenden gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene
derzeit in Vorbereitung, siehe nachfolgender Auszug aus dem Referentenentwurf
der Bundesregierung zum geplanten Gesetz für die Wärmeplanung und zur
Dekarbonisierung der Wärmenetze:
„Für die
Umstellung der Erzeugung von Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme aus
fossilen auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme bis spätestens zum
Jahr 2045 sind die bisher in Deutschland unternommenen Schritte und getroffenen
Maßnahmen nicht ausreichend.
Mehr als die
Hälfte der in Deutschland verbrauchten Endenergie wird für die Bereitstellung
von Wärme eingesetzt. Für die Erzeugung von Raumwärme kommen nach wie vor zu einem
überwiegenden Anteil Erdgas sowie Heizöl zum Einsatz. Der Anteil erneuerbarer
Energien beträgt in der Erzeugung von Raumwärme in privaten Haushalten aktuell
lediglich ca. 18 Prozent. Etwa 14 Prozent der Haushalte werden derzeit über
Fernwärme versorgt; auch hier beträgt der Anteil erneuerbarer Energien nur etwa
20 Prozent. Die Bereitstellung von Prozesswärme erfolgt zum Großteil über
Erdgas und Kohle, der Anteil erneuerbarer Energien liegt lediglich bei rund
sechs Prozent.
Ohne eine signifikante
Reduktion des Wärmeverbrauchs und einen gleichzeitig erheblich beschleunigten
Ausbau der erneuerbaren Energien werden die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes
(KSG) nicht erreicht werden. Neben der notwendigen flächendeckenden Umstellung
der dezentralen Wärmeversorgung von Gebäuden auf erneuerbare Energien, die
insbesondere mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreicht werden soll, ist als
zweite Säule einer effizienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung die
leitungsgebundene Wärmeversorgung über Wärmenetze weiter verstärkt und
beschleunigt auszubauen und sind Wärmenetze bis spätestens 2045 vollständig auf
die Nutzung erneuerbare Energien und unvermeidbarer Abwärme umzustellen.
Den Städten
und Gemeinden kommt für das Gelingen der Wärmewende eine entscheidende Rolle
zu. Jedenfalls außerhalb der sogenannten Stadtstaaten werden die relevanten
Weichenstellungen nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern vor Ort
getroffen, müssen die langfristigen und strategischen Entscheidungen darüber,
wie die Wärmeversorgung organisiert und in Richtung Treibhausgasneutralität transformiert
wird und welche Infrastrukturen dazu notwendig sind, vorbereitet, mit
betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen diskutiert, beschlossen
und anschließend umgesetzt werden. Dieser Prozess, der als Wärmeplanung
bezeichnet wird, soll mit diesem Gesetz einen einheitlichen Rahmen erhalten.“
Die kommunale
Wärmeplanung wird als maßgebliche Grundlage für die Planung und Steuerung der
Wärmewende auf kommunaler Ebene angesehen. Sie ist das richtige Instrument, um
die Herausforderungen einer flächendeckenden klimaneutralen Wärmeversorgung
strategisch anzugehen. Dennoch darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass ein
solches Planwerk nur dann sinnvoll ist, wenn es auf einer möglichst breiten
Datenbasis aufbaut und sowohl differenzierte als auch realistische
Zielsetzungen für einzelne Teile einer Stadt erarbeitet, die wiederum die
Zielerreichung auf gesamtstädtischer Ebene ermöglicht.
Nach ersten
Recherchen in anderen Bundesländern und eigenen Erfahrungen mit ähnlich
umfangreichen Konzepten, wie dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept, geht
die Verwaltung davon aus, dass, aufgrund der bereits bekannten sehr hohen und
detaillierten Vorgaben an die Aufstellung eines Wärmeplans die Aufstellung zwei
bis drei Jahre in Anspruch nehmen kann, je nach Vorarbeiten und vorhandener
Datenlage. Allein das Vergabeverfahren kostet mehrere Monate Zeit. Auch darf
die Bereitstellung der Daten und die Ermittlung des lokalen Energiepotenzials
nicht unterschätzt werden. Hier sollte Sorgfalt vor Schnelligkeit walten. Denn
die erhobenen Daten bilden die Grundlage der Wärmeplanung. Für die Phasen der
Bestands- und Potenzialanalyse sollte ausreichend Zeit gegeben werden, auch mit
Blick auf die teils detaillierten Anforderungen des vorgelegten Entwurfs des
Wärmeplanungsgesetzes zur Datenerhebung.
Die
Stadtverwaltung hat sich daher gemeinsam mit der organisierten
Wohnungswirtschaft, den weiteren städtischen Tochtergesellschaften,
Eigenbetrieben und verbundenen Unternehmen dazu entschieden, die Erstellung der
kommunalen Wärmeplanung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Dies geschieht
auch vor dem Hintergrund, dass momentan noch die Möglichkeit besteht, einen
Großteil der externen Beratungs- und Planungskosten über Fördermittel aus der
sog. „Kommunalrichtlinie“ zu finanzieren. Auf der Basis von Erfahrungswerten
anderer Kommunen geht die Stadtverwaltung derzeit von einem Kostenumfang von
rd. 160.000 € aus. Hinzu kommen Personalaufwendungen, vorrangig in der
Stadtverwaltung und bei den Stadtwerken, welche nicht förderfähig sind.
Da jetzt schon
bekannt ist, dass die kommunale Wärmeplanung in der regelmäßigen Fortschreibung
(aller 5 bis 10 Jahre) und vor allem in der Umsetzung sowie dem damit
verbundenen Monitoring eine Daueraufgabe sein wird, beabsichtigt die
Stadtverwaltung, die Stelle eines „Koordinators kommunale Wärmeplanung“ neu zu
schaffen und schnellstmöglich auszuschreiben.
Der
vorliegende Grundsatzbeschluss soll den Startschuss bilden, sowohl für die
Fördermittelbeantragung als auch für die Stellenausschreibung.
Auch wenn die
kommunale Wärmeplanung keine rechtliche Außenwirkung hat und keine einklagbaren
Rechte oder Pflichten vermittelt, wird sie über einen noch zu fassenden
Beschluss eine Selbstbindungswirkung für die Verwaltung entfalten, ähnlich, wie
das integrierte Stadtentwicklungskonzept. Und genau wie bei diesem werden die
Öffentlichkeit, vor allem aber auch die Ortschaftsräte und die Stadträte in den
Erarbeitungsprozess einbezogen. Denn diese Planung gilt flächendeckend für die
Kernstadt und die 11 eingemeindeten Ortschaften.
Als weitere
Informationen sind dieser Vorlage der veröffentlichte „Praxisleitfaden
Kommunale Wärmeplanung“ und ein „Impulspapier des Arbeitskreises Kommunaler
Klimaschutz“ beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Die
Stadt Aschersleben führt für das gesamte Gemeindegebiet, einschl. der 11
Ortschaften, eine kommunale Wärmeplanung durch.
2.
Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Vorbereitungen für die
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Kernstadt und die 11
Ortschaften zu treffen.
3.
Für
die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung sollen Fördermittel beantragt
werden. Bei entsprechender Bewilligung sollen Angebote geeigneter Planungsbüros
eingeholt werden, die die kommunale Wärmeplanung erstellen.
4.
Für
die erforderlichen Zuarbeiten für die erstmalige Erstellung sowie für die
dauerhafte Begleitung der Umsetzung und Fortschreibung der kommunalen
Wärmeplanung soll die Stelle eines Koordinators für kommunale Wärmeplanung
ausgeschrieben werden.