Der Stadtrat ist in seiner Sitzung am 05. 07. 2023 mehrheitlich dem
Antrag von Stadtrat Herrn Dr. Planert gefolgt, in § 7 der Hundesteuersatzung
der Stadt Aschersleben weitere Tatbestände zur Steuerbefreiung aufzunehmen.
Entsprechend wurde die Hundesteuersatzung antragsgemäß geändert, so dass
der Stadtrat gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 1 KVG LSA noch seine Zustimmung zur
entsprechenden Änderung der Hundesteuersatzung erteilen kann.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt
Aschersleben.
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der
Hundesteuersatzung der Stadt Aschersleben.
Abstimmung zur Vorlage:
- einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.:
508/23